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IBK Gutachten Berlin: Ihr Kfz Gutachter in Berlin

Sind Sie in einem Kfz Unfall in Berlin und Umgebung verwickelt worden, fallen für die Reparatur Ihres beschädigten Wagens Kosten an. Dies muss im Idealfall schnell und unkompliziert von einem zertifizierten Kfz Gutachter reguliert werden. Ein Kfz Gutachten in Berlin von einem versierten und zertifizierten Schadengutachter ist insbesondere dann umgehend angezeigt, wenn Fremdverschulden vorliegt, damit der Sachschaden an Ihrem PKW möglichst schnell ausgeglichen werden kann. Dann ist vor allem bei einem Fremdverschulden ein unabhängiger Kfz Gutachter in Berlin gefragt, dessen Schadengutachten von den Versicherungen anerkannt werden.

Der Diplom-Ingenieur Jörn Kessler erstellt genau dahingehend als Kfz Gutachter in Berlin und für Unfälle in der Region qualifizierte Kfz Gutachten, die als wesentliche Grundlage für die weitere Abwicklung des Sachschadens gelten. Die Datenaufnahme ist nämlich durch Dipl. Ing. Jörn Kessler als Kfz Gutachter in Berlin und der näheren Region innerhalb von ca. 30 Minuten möglich – und das sogar vor Ort und an 24 Stunden des Tages. Das Kfz Gutachten inklusive einer Reparaturkalkulation kann schon nach 24 Stunden zur Weiterleitung an die Kfz Werkstatt, an einen Rechtsanwalt oder eben an eine Versicherung bereit stehen.



Unfall? Wir sind für Sie da! Rund um die Uhr!

Das Ingenieurbüro Kessler ist ein unabhängiges Ingenieurbüro im Herzen von Berlin. Sie sind in einen Unfall verwickelt und möchten ein Gutachten Ihres Fahrzeuges erstellen lassen? Dann sind Sie hier richtig. Wir sind zu jeder Zeit erreichbar und immer innerhalb kürzester Zeit für Sie vor Ort.

  • innerhalb von 30 min bei Ihnen vor Ort (Region Berlin)
  • Gutachtenerstellung erfolgt innerhalb von ca. 24h
  • als Geschädigter haben Sie das Recht auf einen unabhängigen Kfz-Gutachter Ihrer Wahl
  • das Gutachten ist für Sie kostenlos
  • durch unser qualifiziertes Schadengutachten wird Ihr Schadenersatzanspruch nachgewiesen
  • die Versicherung des Unfallverursachers wird Ihren Schaden somit vollumfänglich bezahlen

Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie auf der Suche nach einem zuverlässigen und qualifizierten Partner für die komplette Abwicklung Ihres Kfz-Unfallschadens sind - von der Gutachtenaufnahme bis zur Begleichung des gesamten Schadensersatzes.

Sehen Sie sich hier einige Impressionen aus dem Alltag des Ingenieurbüros Kessler an.

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FAQ - Im Falle eines Unfalles ergeben sich viele Fragen.

Wir haben hier die häufigsten Fragen zusammengefasst. Sollten Sie Fragen haben, die hier nicht beantwortet werden, können Sie sich gern an uns wenden.

  1. Ich hatte einen Unfall, was soll ich tun?

    Sofern Sie unverschuldet mit Ihrem Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, sollten Sie im eigenen Interesse unbedingt folgende Punkte beachten:
    Notieren Sie die Daten des Unfallverursachers:
    Name, Kfz-Kennzeichen, Versicherungsnummer.

    Wählen Sie einen Kfz-Sachverständigen ihres Vertrauens.
    Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen. Dies gilt selbst dann, wenn die Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen gewählt hat. Die Kosten für das Gutachten sind erstattungspflichtig. Im Falle eines Bagatellschadens (Schadenhöhe liegt nicht höher als 750,00 €) ist ein Gutachten in den häufigsten Fällen nicht nötig. Als Schadensnachweis ist hier meistens der Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt ausreichend.

  2. Steht es mir frei, welchen Kfz-Sachverständigen ich wähle?

    Grundsätzlich steht es Ihnen im Falle eines unverschuldeten Unfalles frei, an welchen Kfz-Sachverständigen Sie sich wenden. Es kommt häufig vor, dass Versicherungen einen eigens gewählten Kfz-Sachverständigen zur Begutachtung des Schadens bestellen. Der Geschädigte muss dies aber keinesfalls akzeptieren und hat das Recht jeden freien Kfz-Sachverständigen für die Erstellung des Schadengutachtens zu wählen.

  3. Wer kommt für die Kosten des Gutachters auf?

    Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. die eintretende Haftpflichtversicherung auch die Kosten des Kfz-Sachverständigen, da nach ständiger und gültiger Rechtsprechung des BGH die Kosten für ein Gutachten zum Schaden zählen, der dem Geschädigten zu ersetzen ist.

  4. Reicht es nicht aus, wenn die Versicherung des Unfallgegners einen eigenen Kfz-Sachverständigen mit der Schadensfeststellung beauftragt?

    Der Geschädigte ist gut beraten, wenn er immer auf Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen besteht. Der Sachverständige der Versicherungsgesellschaft arbeitet schließlich bei der Versicherung, die den Schaden letztlich zu bezahlen hat. Der Geschädigte sollte daher einen Sachverständigen seines Vertrauens beauftragen, der sicherstellt, daß auch Wertminderung, Nutzungsausfall, Restwert neben dem reinen Blechschaden richtig ermittelt werden.


Sie wollen mehr erfahren?
Dann nutzen Sie einfach unsere umfangreiche FAQ-Seite.

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