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Im Falle eines Unfalles ergeben sich viele Fragen.

Wir haben hier die häufigsten Fragen zusammengefasst. Sollten Sie Fragen haben, die hier nicht beantwortet werden, können Sie sich gern an uns wenden.

  1. Ich hatte einen Unfall, was soll ich tun?

    Sofern Sie unverschuldet mit Ihrem Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, sollten Sie im eigenen Interesse unbedingt folgende Punkte beachten:
    Notieren Sie die Daten des Unfallverursachers:
    Name, Kfz-Kennzeichen, Versicherungsnummer.

    Wählen Sie einen Kfz-Sachverständigen Ihres Vertrauens.
    Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen. Dies gilt selbst dann, wenn die Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen gewählt hat. Die Kosten für das Gutachten sind erstattungspflichtig. Im Falle eines Bagatellschadens (Schadenhöhe liegt nicht höher als 750,00 €) ist ein Gutachten in den häufigsten Fällen nicht nötig. Als Schadensnachweis ist hier meistens der Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt ausreichend.

  2. Wann sollte ich ein Gutachten erstellen lassen?

    Wurden Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt, bei dem Ihr Fahrzeug beschädigt wurde, steht Ihnen ein Schadengutachten zu. Achtung: Um von Ihrem Recht Gebrauch zu machen, sind die Daten des Unfallverursachersund das Kfz-Kennzeichen unbedingt erforderlich.

  3. Wer kommt für die Kosten des Gutachters auf?

    Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. die eintretende Haftpflichtversicherung auch die Kosten des Kfz-Sachverständigen, da nach ständiger und gültiger Rechtsprechung des BGH die Kosten für ein Gutachten zum Schaden zählen, der dem Geschädigten zu ersetzen ist.

  4. Reicht es nicht aus, wenn die Versicherung des Unfallgegners einen eigenen Kfz-Sachverständigen mit der Schadensfeststellung beauftragt?

    Der Geschädigte ist gut beraten, immer auf die Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen zu bestehen. Der Sachverständige der Versicherungsgesellschaft arbeitet schließlich bei der Versicherung, die den Schaden letztlich zu bezahlen hat. Der Geschädigte sollte daher einen Sachverständigen seines Vertrauens beauftragen, der sicherstellt, daß auch Wertminderung, Nutzungsausfall und den Restwert neben dem reinen Blechschaden richtig ermittelt werden.

  5. Wie lange habe ich Zeit um ein Schadengutachten erstellen zu lassen?

    Grundsätzlich gilt, dass ein Schadengutachtem schnellstmöglich aufgenommen werden sollte. Es ist jedoch bis zu 3 Monaten nach Unfallhergang noch möglich das Schadengutachten aufzunehmen.

  6. Was kostet die Erstellung eines Gutachtens?

    Hier muss zwischen den verschiedenen Gutachtenarten unterschieden werden. Ein Schadengutachten, welches den Schaden am Fahrzeug nach einem Unfall darstellt, kostet den Geschädigten nichts. Hier kommt die Versicherung des Unfallverursachers für die Kosten auf. Bei einem Wertgutachten, das unabhängig von einem Unfall erstellt werden soll, beispielsweise um den Verkaufswert eines Fahrzeugs zu ermitteln, kommen Kosten auf den Auftraggeber zu. Die Kosten bemessen sich am Umfang des Gutachtens.

  7. Wo wird das Schadengutachten aufgenommen?

    Ein Gutachten kann grundsätzlich überall aufgenommen werden, wo es möglich ist das Fahrzeug zu fotografieren und den Schaden zu erkennen. Gern können Sie mit Ihrem Fahrzeug in unser Begutachtungszentrum in Berlin Reinickendorf kommen. Wir bieten Ihnen aber auch den Service eines Vor-Ort-Termins an und kommen zu Ihnen. Dieser Service ist für Sie kostenfrei.

  8. Welche Unterlagen brauche ich für den Termin mit dem Kfz-Sachverständigen?

    Für die ideale Ausgangssituation und zur schnellstmöglichen Abwicklung Ihres Schadens empfehlen wir Ihnen folgende Unterlagen bereit zu halten:
    Fahrzeugschein
    Angaben zum Unfallgegner
    Amtliches Kennzeichen des Unfallgegners
    Inspektionsheft
    Unfalldatum
    Unfallprotokoll der Polizei
    gegebenenfalls Reparaturrechnungen

  9. Wie lange dauert die Abwicklung eines Schadengutachtens?

    Die Aufnahme und Erstellung eines Gutachtens liegt in unserer Hand und wird von uns in der Regel innerhalb von ein bis zwei Tagen gefertigt. Anschließend wird das Schadengutachten der Versicherung des Unfallverursachers zugeschickt. Hier wird ausgewertet und geprüft. Dieser Vorgang kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Wir sind unsererseits stets in Kontakt mit den Versicherungen und setzen uns für die schnelle Abwicklung ein.

  10. Steht es mir frei, welchen Kfz-Sachverständigen ich wähle?

    Grundsätzlich steht es Ihnen im Falle eines unverschuldeten Unfalles frei, an welchen Kfz-Sachverständigen Sie sich wenden. Es kommt häufig vor, dass Versicherungen einen eigens gewählten Kfz-Sachverständigen zur Begutachtung des Schadens bestellen. Der Geschädigte muss dies aber keinesfalls akzeptieren und hat das Recht jeden freien Kfz-Sachverständigen für die Erstellung des Schadengutachtens zu wählen.

  11. Wie lange dauert es bis ich mein Geld von der Versicherung erhalte?

    Wie viel Zeit vergeht bis dem Geschädigten die Entschädigungskosten ausgezahlt werden hängt davon ab, wie schnell die Versicherung des Unfallverursachers den Schaden abwickelt. Die Dauer kann zwischen zwei bis ca. acht Wochen liegen. Sollten zusätzlich rechtliche Fragen geklärt werden müssen, kann sich der Zeitraum verlängern.

  12. Was passiert bei einem Totalschaden mit meinem Fahrzeug?

    Im Falle eines Totalschadens holt der Kfz-Gutachter drei Restwertangebote ein. Der Geschädigte kann sein Fahrzeug dann selbstverständlich an den Höchstbietenden verkaufen. Desweiteren wird von dem Kfz-Sachverständigen ein Wiederbeschaffungswert ermittelt. Die Versicherung des Unfallverursachers zahlt dem Geschädigten den Wiederbeschaffungswert abzüglich des ermittelten Restwertes - unabhängig davon, ob der Geschädigte sein Fahrzeug verkauft oder nicht.

  13. Wie überbrücke ich die Zeit bis mein Fahrzeug repariert ist?

    Sollten Sie nicht auf ein Fahrzeug verzichten können, zahlt die Versicherung des Unfallverursachers die Nutzung eines Leihwagens für die Dauer der Reparatur. Sollten Sie auf den Leihwagen verzichten, erhalten Sie an Stelle der Bezahlung der Mietwagenkosten eine Nutzungsausfallentschädigung von der Versicherung des Unfallverursachers.

  14. Was passiert wenn ich die Daten des Unfallverursachers nicht habe?

    Unverschuldet in einen Unfall verwickelt zu sein und die Daten des Unfallgegners nicht zu kennen ist das Worst-Case-Szenario. Im Fall von Fahrerflucht bleibt dem Geschädigten leider nur die Möglichkeit Anzeige beim zuständigen Polizeipräsidium zu stellen. Solange der Unfallverursacher nicht feststeht, gibt es keine Versicherung mit der der Schaden abgewickelt werden kann. Das amtliche Kennzeichen des Unfallverursachers ist somit die notwendigste Information.

  15. Ab welcher Schadenhöhe muss ich ein Gutachten erstellen lassen?

    Sofern ein sogenannter Bagatellschaden vorliegt (Schadenhöhe liegt nicht höher als 750,00 €) dürfte als Schadensnachweis zumeist der Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt ausreichen. Alle Schäden, die darüber hinausgehen sollten mit Hilfe eines Gutachtens ermittelt werden.

  16. Meine Reparaturwerkstatt hat mit der Versicherung eine Instandsetzung ohne Gutachter vereinbart. Warum brauche ich ein Schadengutachten?

    Außer bei Klein- oder Bagatellschäden sollten Sie grundsätzlich auf eine Begutachtung durch einen eigenen Kfz-Sachverständigen bestehen, selbst dann, wenn die Reparaturfirma mit der Versicherung eine Instandsetzung ohne Gutachter vereinbart haben sollte. Denn bei späteren unerwarteten Problemen bei der Schadensregulierung, Unstimmigkeiten zur schadensbedingten Reparaturhöhe oder Reparaturen, welche später nicht eindeutig dem Unfall zugeordnet werden können, tragen Sie die Beweislast, ansonsten müssen Sie entstehende Zusatzkosten selber tragen. Bestehen Sie auf Ihren eigenen Kfz-Sachverständiger, es ist Ihr gutes Recht.

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