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Auto Schadengutachten in Berlin

Sachverständige Hilfe bei einem Kfz-Unfall in Berlin

Sind Sie in einen Kfz Unfall verwickelt worden, fallen für die Reparatur Ihres beschädigten Wagens Kosten an, die im Idealfall schnell und unkompliziert reguliert werden sollen. Ein Kfz Unfallgutachten von einem versierten und zertifizierten Schadengutachter ist insbesondere dann umgehend angezeigt, wenn Fremdverschulden vorliegt, damit der Sachschaden an Ihrem Auto möglichst schnell ausgeglichen werden kann. Die tatsächlich entstandene Höhe des Schadens am Unfallauto, die es zu ermitteln gilt, ist dann wiederum die Grundlage für eine präzise Kalkulation der zu erwartenden Reparaturkosten, falls nicht ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, womit dann eine Neuanschaffung günstiger erscheint, als eine Reparatur. Handelt es sich nachweislich um ein Fremdverschulden, sind Sie bei der Wahl Ihres Kfz Unfallgutachters frei. Davon sollten Sie dann auch unbedingt Gebrauch machen und auf einen unabhängigen Kfz Gutachter in Berlin setzen, wenn Sie Ihre Interessen gegenüber einer Kfz Versicherung ohne Reibungsverluste durchsetzen wollen.

Auto Schadengutachten vor Ort und rund um die Uhr

Der Diplom-Ingenieur Jörn Kessler aus Berlin bietet Ihnen als Geschädigten aber nicht nur ein nachvollziehbares Schadengutachten, das von den Versicherungen anerkannt wird. Auch die speziellen Serviceleistungen verdienen Beachtung. Denn innerhalb von rund 30 Minuten kann Herr Kessler für ein Auto Schadengutachten in Berlin und der Region mit der Aufnahme der relevanten Daten das Gutachten vorbereiten – und das sogar vor Ort und rund um die Uhr. Wenn Sie es wünschen, kann daraufhin das notwendige Auto Schadengutachten inklusive einer Reparaturkalkulation schon nach 24 Stunden zur Weiterleitung an die Kfz Werkstatt, an einen Rechtsanwalt oder eben an eine Versicherung bereit stehen. Übrigens ist bei Fremdverschulden das Kfz Gutachten für Sie als Nicht-Verursacher kostenlos und die Versicherung des Unfallverursachers übernimmt die Reparaturkosten, wie auch die Kosten für das Unfallgutachten.

FAQ - Im Falle eines Unfalles ergeben sich viele Fragen.

Wir haben hier die häufigsten Fragen zusammengefasst. Sollten Sie Fragen haben, die hier nicht beantwortet werden, können Sie sich gern an uns wenden.

  1. Ich hatte einen Unfall, was soll ich tun?

    Sofern Sie unverschuldet mit Ihrem Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, sollten Sie im eigenen Interesse unbedingt folgende Punkte beachten:
    Notieren Sie die Daten des Unfallverursachers:
    Name, Kfz-Kennzeichen, Versicherungsnummer.

    Wählen Sie einen Kfz-Sachverständigen ihres Vertrauens.
    Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen. Dies gilt selbst dann, wenn die Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen gewählt hat. Die Kosten für das Gutachten sind erstattungspflichtig. Im Falle eines Bagatellschadens (Schadenhöhe liegt nicht höher als 750,00 €) ist ein Gutachten in den häufigsten Fällen nicht nötig. Als Schadensnachweis ist hier meistens der Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt ausreichend.

  2. Steht es mir frei, welchen Kfz-Sachverständigen ich wähle?

    Grundsätzlich steht es Ihnen im Falle eines unverschuldeten Unfalles frei, an welchen Kfz-Sachverständigen Sie sich wenden. Es kommt häufig vor, dass Versicherungen einen eigens gewählten Kfz-Sachverständigen zur Begutachtung des Schadens bestellen. Der Geschädigte muss dies aber keinesfalls akzeptieren und hat das Recht jeden freien Kfz-Sachverständigen für die Erstellung des Schadengutachtens zu wählen.

  3. Wer kommt für die Kosten des Gutachters auf?

    Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. die eintretende Haftpflichtversicherung auch die Kosten des Kfz-Sachverständigen, da nach ständiger und gültiger Rechtsprechung des BGH die Kosten für ein Gutachten zum Schaden zählen, der dem Geschädigten zu ersetzen ist.

  4. Reicht es nicht aus, wenn die Versicherung des Unfallgegners einen eigenen Kfz-Sachverständigen mit der Schadensfeststellung beauftragt?

    Der Geschädigte ist gut beraten, wenn er immer auf Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen besteht. Der Sachverständige der Versicherungsgesellschaft arbeitet schließlich bei der Versicherung, die den Schaden letztlich zu bezahlen hat. Der Geschädigte sollte daher einen Sachverständigen seines Vertrauens beauftragen, der sicherstellt, daß auch Wertminderung, Nutzungsausfall, Restwert neben dem reinen Blechschaden richtig ermittelt werden.


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