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Auto Schadengutachter in Berlin

Kfz Schadengutachten in Berlin – Rund um die Uhr – Vor Ort

Sie benötigen schnelle Hilfe bei der Abwicklung eines Kfz Sachschadens, damit Ihre monetären Ansprüche bald ausgeglichen werden? Dann ist vor allem bei einem Fremdverschulden ein unabhängiger Kfz Gutachter gefragt, dessen Schadengutachten von den Versicherungen anerkannt werden. Damit steht einer umgehenden Regulierung des Sachschadens nichts mehr im Weg. Der Diplom-Ingenieur Jörn Kessler erstellt genau dahingehend als Kfz und Auto Schadengutachter in Berlin und für Unfälle in der Region qualifizierte Kfz Gutachten, die als wesentliche Grundlage für die weitere Abwicklung des Schadens dienlich sind. Dabei darf noch betont werden, dass die Kosten für die Aufnahme des Sachschadens und für die Erstellung des Gutachtens von der Versicherung des Unfallverursachers beziehungsweise des Schädigers übernommen werden, da jene Kosten laut gültiger Rechtsprechung des BGH zum Schaden gewertet werden, die Ihnen als Geschädigten zu ersetzen sind.

Schadengutachten innerhalb von ca. 30 Minuten möglich

Damit die Schadenabwicklung aber auch wirklich in Ihrem Interesse schnell über die Bühne geht, können Sie zur Beschleunigung aller Prozesse auf die weiterführenden Serviceleistungen des IBK-Ingenieurbüros setzen. Die Datenaufnahme ist nämlich durch Jörn Kessler als Auto Schadengutachter in Berlin und der näheren Region innerhalb von ca. 30 Minuten möglich – und das sogar vor Ort und an 24 Stunden des Tages. Sodann steht das eigentlich Kfz Schadengutachten nebst einer ausführlichen und nachvollziehbaren Reparaturkalkulation zur Verfügung. Rufen Sie einfach unter der Berliner Telefonnummer 030 – 707 119 72 an und erwarten Sie prompte Unterstützung. Viele unabhängige Erfahrungsberichte weisen zudem die Qualität und das Vertrauen nach, die Sie erfahren werden, wenn Sie Herrn Jörn Kessler als Auto Schadengutachter in Berlin beauftragen.

FAQ - Im Falle eines Unfalles ergeben sich viele Fragen.

Wir haben hier die häufigsten Fragen zusammengefasst. Sollten Sie Fragen haben, die hier nicht beantwortet werden, können Sie sich gern an uns wenden.

  1. Ich hatte einen Unfall, was soll ich tun?

    Sofern Sie unverschuldet mit Ihrem Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, sollten Sie im eigenen Interesse unbedingt folgende Punkte beachten:
    Notieren Sie die Daten des Unfallverursachers:
    Name, Kfz-Kennzeichen, Versicherungsnummer.

    Wählen Sie einen Kfz-Sachverständigen ihres Vertrauens.
    Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen. Dies gilt selbst dann, wenn die Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen gewählt hat. Die Kosten für das Gutachten sind erstattungspflichtig. Im Falle eines Bagatellschadens (Schadenhöhe liegt nicht höher als 750,00 €) ist ein Gutachten in den häufigsten Fällen nicht nötig. Als Schadensnachweis ist hier meistens der Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt ausreichend.

  2. Steht es mir frei, welchen Kfz-Sachverständigen ich wähle?

    Grundsätzlich steht es Ihnen im Falle eines unverschuldeten Unfalles frei, an welchen Kfz-Sachverständigen Sie sich wenden. Es kommt häufig vor, dass Versicherungen einen eigens gewählten Kfz-Sachverständigen zur Begutachtung des Schadens bestellen. Der Geschädigte muss dies aber keinesfalls akzeptieren und hat das Recht jeden freien Kfz-Sachverständigen für die Erstellung des Schadengutachtens zu wählen.

  3. Wer kommt für die Kosten des Gutachters auf?

    Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. die eintretende Haftpflichtversicherung auch die Kosten des Kfz-Sachverständigen, da nach ständiger und gültiger Rechtsprechung des BGH die Kosten für ein Gutachten zum Schaden zählen, der dem Geschädigten zu ersetzen ist.

  4. Reicht es nicht aus, wenn die Versicherung des Unfallgegners einen eigenen Kfz-Sachverständigen mit der Schadensfeststellung beauftragt?

    Der Geschädigte ist gut beraten, wenn er immer auf Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen besteht. Der Sachverständige der Versicherungsgesellschaft arbeitet schließlich bei der Versicherung, die den Schaden letztlich zu bezahlen hat. Der Geschädigte sollte daher einen Sachverständigen seines Vertrauens beauftragen, der sicherstellt, daß auch Wertminderung, Nutzungsausfall, Restwert neben dem reinen Blechschaden richtig ermittelt werden.


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