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Auto Unfallgutachten

Kfz Unfallgutachten für Ihren Schadenersatzanspruch

Ein qualifiziertes Kfz Unfallgutachten ist die wesentliche Grundlage, Ihren Schadenersatzanspruch in möglichst voller Höhe durchzusetzen. Dies gilt vor allem dann, wenn Sie am Unfall keine Schuld trifft und somit ein Fremdverschulden vorliegt. Dahingehend ist eine rasche Abwicklung Ihrer berechtigten Ansprüche mit der Versicherung des Unfallverursachers mehr als nur wünschenswert. Damit dieses Procedere weitestgehend reibungsfrei vonstattengehen kann, sollten Sie auf einen verbandsgeprüften und zertifizierten Kfz Sachverständigen setzen, der aus Sicht der Versicherung als unabhängig und vertrauenswürdig erachtet wird. Von dem Diplom-Ingenieur Jörn Kessler, und damit direkt aus dem IBK Ingenieurbüro, erhalten Sie ein Auto Unfallgutachten in Berlin, das für eine prompte und zielführende Beurteilung der Sachlage herangezogen werden kann. Doch die sachkundige Einschätzung und die nachvollziehbare Kfz Schadenkalkulation ist beileibe nicht der einzige Mehrwert, den Sie von einem Auto Unfallgutachten in Berlin aus der Feder von Jörn Kessler erwarten dürfen.

Auto Unfallgutachten in Berlin

Sollte es für Sie nämlich obendrein von großer Bedeutung sein, dass der entstandene Schaden gleich vor Ort aufgenommen werden soll, wird Ihr Anspruch auch dann in Berlin und der Region verwirklicht. Innerhalb von rund 30 Minuten ist die Anwesenheit vom Kfz Sachverständigen Jörn Kessler in Berlin und dem näheren Umfeld praktisch möglich – und das sogar rund um die Uhr. Doch es geht sogar mitunter noch schneller mit der Direktabrechnung und einem Kfz Versicherungsunternehmen. Innerhalb von 24 Stunden nach der Schadenaufnahme liegt ein Kfz Schadengutachten nebst einer Reparaturkalkulation vor, das umgehend an die Versicherung, an einen Rechtsanwalt oder an eine Kfz Werkstatt weitergeleitet werden kann, wenn Sie dies explizit wünschen.

FAQ - Im Falle eines Unfalles ergeben sich viele Fragen.

Wir haben hier die häufigsten Fragen zusammengefasst. Sollten Sie Fragen haben, die hier nicht beantwortet werden, können Sie sich gern an uns wenden.

  1. Ich hatte einen Unfall, was soll ich tun?

    Sofern Sie unverschuldet mit Ihrem Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, sollten Sie im eigenen Interesse unbedingt folgende Punkte beachten:
    Notieren Sie die Daten des Unfallverursachers:
    Name, Kfz-Kennzeichen, Versicherungsnummer.

    Wählen Sie einen Kfz-Sachverständigen ihres Vertrauens.
    Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen. Dies gilt selbst dann, wenn die Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen gewählt hat. Die Kosten für das Gutachten sind erstattungspflichtig. Im Falle eines Bagatellschadens (Schadenhöhe liegt nicht höher als 750,00 €) ist ein Gutachten in den häufigsten Fällen nicht nötig. Als Schadensnachweis ist hier meistens der Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt ausreichend.

  2. Steht es mir frei, welchen Kfz-Sachverständigen ich wähle?

    Grundsätzlich steht es Ihnen im Falle eines unverschuldeten Unfalles frei, an welchen Kfz-Sachverständigen Sie sich wenden. Es kommt häufig vor, dass Versicherungen einen eigens gewählten Kfz-Sachverständigen zur Begutachtung des Schadens bestellen. Der Geschädigte muss dies aber keinesfalls akzeptieren und hat das Recht jeden freien Kfz-Sachverständigen für die Erstellung des Schadengutachtens zu wählen.

  3. Wer kommt für die Kosten des Gutachters auf?

    Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. die eintretende Haftpflichtversicherung auch die Kosten des Kfz-Sachverständigen, da nach ständiger und gültiger Rechtsprechung des BGH die Kosten für ein Gutachten zum Schaden zählen, der dem Geschädigten zu ersetzen ist.

  4. Reicht es nicht aus, wenn die Versicherung des Unfallgegners einen eigenen Kfz-Sachverständigen mit der Schadensfeststellung beauftragt?

    Der Geschädigte ist gut beraten, wenn er immer auf Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen besteht. Der Sachverständige der Versicherungsgesellschaft arbeitet schließlich bei der Versicherung, die den Schaden letztlich zu bezahlen hat. Der Geschädigte sollte daher einen Sachverständigen seines Vertrauens beauftragen, der sicherstellt, daß auch Wertminderung, Nutzungsausfall, Restwert neben dem reinen Blechschaden richtig ermittelt werden.


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