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Autounfallgutachten in Berlin

Sofortige Kfz Unfallgutachten in Berlin

Bei einem Kfz Unfall ohne schwerwiegende Personenschäden stehen viele Betroffene häufig ohne Fremdverschulden vor der Abwicklung des Schadens mit dem Unfallverursacher bzw. mit dessen Kfz Haftpflichtversicherung. Doch worauf müssen Sie als Geschädigter achten, wenn Sie eine schnelle Abwicklung zur Begleichung des Schadens anstreben? Zum einen sollte das Kfz Schadengutachten von sachkundiger Seite erstellt werden. Am besten jedoch auch noch zeitnah und damit eventuell gleich am Unfallort. Noch besser jedoch, wenn Sie sich praktisch gar nicht über Gebühr mit der weiteren Abwicklung beschäftigen müssen und das Kfz Unfallgutachten sowie die Reparaturkalkulation gleich an die die Versicherung oder an die beteiligte Kfz Werkstatt weitergleitet wird. Damit Sie in den Genuss all dieser Serviceleistungen kommen, sollten Sie auf einen den Diplom-Ingenieur Jörn Kessler setzen, der sich für Ihre Belange stark macht, wenn es darum geht, ein Autounfallgutachten in Berlin und dem Berliner Umland zu erstellen. Denn wenn Sie es wünschen, kann Herr Jörn Kessler an Ort und Stelle des Geschehens den Kfz Schaden aufnehmen, innerhalb von 24 Stunden ein Schadengutachten anfertigen und jenes an die Versicherung weiterreichen.

Das Kfz Gutachten ist für Sie kostenlos

Im Falle eines Fremdverschuldens ist dann das Kfz Gutachten für Sie kostenlos und die Abwicklung geht schnell über die Bühne. Voraussetzung dafür ist natürlich ein qualifiziertes Autounfallgutachten, das in Berlin ganz in Ihrem Interesse von Herrn Jörn Kessler als verbandsgeprüften Kfz Sachverständigen angefertigt wird. Viele seiner Kunden haben Ihre durchweg guten Erfahrungen dazu auch schon kundgetan – Meinungen werden aber nur dann zu Empfehlungen, wenn die Leistungen auch wirklich eingehalten werden. Informieren Sie sich also über ProvenExpert und den einschlägigen Bewertungen im Falle eines aussagekräftigen Autounfallgutachtens in Berlin und der Region.

FAQ - Im Falle eines Unfalles ergeben sich viele Fragen.

Wir haben hier die häufigsten Fragen zusammengefasst. Sollten Sie Fragen haben, die hier nicht beantwortet werden, können Sie sich gern an uns wenden.

  1. Ich hatte einen Unfall, was soll ich tun?

    Sofern Sie unverschuldet mit Ihrem Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, sollten Sie im eigenen Interesse unbedingt folgende Punkte beachten:
    Notieren Sie die Daten des Unfallverursachers:
    Name, Kfz-Kennzeichen, Versicherungsnummer.

    Wählen Sie einen Kfz-Sachverständigen ihres Vertrauens.
    Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen. Dies gilt selbst dann, wenn die Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen gewählt hat. Die Kosten für das Gutachten sind erstattungspflichtig. Im Falle eines Bagatellschadens (Schadenhöhe liegt nicht höher als 750,00 €) ist ein Gutachten in den häufigsten Fällen nicht nötig. Als Schadensnachweis ist hier meistens der Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt ausreichend.

  2. Steht es mir frei, welchen Kfz-Sachverständigen ich wähle?

    Grundsätzlich steht es Ihnen im Falle eines unverschuldeten Unfalles frei, an welchen Kfz-Sachverständigen Sie sich wenden. Es kommt häufig vor, dass Versicherungen einen eigens gewählten Kfz-Sachverständigen zur Begutachtung des Schadens bestellen. Der Geschädigte muss dies aber keinesfalls akzeptieren und hat das Recht jeden freien Kfz-Sachverständigen für die Erstellung des Schadengutachtens zu wählen.

  3. Wer kommt für die Kosten des Gutachters auf?

    Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. die eintretende Haftpflichtversicherung auch die Kosten des Kfz-Sachverständigen, da nach ständiger und gültiger Rechtsprechung des BGH die Kosten für ein Gutachten zum Schaden zählen, der dem Geschädigten zu ersetzen ist.

  4. Reicht es nicht aus, wenn die Versicherung des Unfallgegners einen eigenen Kfz-Sachverständigen mit der Schadensfeststellung beauftragt?

    Der Geschädigte ist gut beraten, wenn er immer auf Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen besteht. Der Sachverständige der Versicherungsgesellschaft arbeitet schließlich bei der Versicherung, die den Schaden letztlich zu bezahlen hat. Der Geschädigte sollte daher einen Sachverständigen seines Vertrauens beauftragen, der sicherstellt, daß auch Wertminderung, Nutzungsausfall, Restwert neben dem reinen Blechschaden richtig ermittelt werden.


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