Rufen Sie uns an: 030 - 70711972

Bestes Kfz Unfallgutachten in Berlin

Qualifiziertes Gutachten für schnellen Schadenersatz

Das A und O bei einer Schadenabwicklung nach einem Kfz Unfall mit einem Sachschaden jenseits der Bagatellgrenze von 750 Euro ist ein qualifiziertes Unfallgutachten. So ist insbesondere bei Fremdverschulden praktisch gewährleistet, dass es zu einer schnellen Schadenregulierung seitens der Kfz Versicherung des Unfallverursachers kommen wird. Damit Sie ein solches Unfallgutachten vorlegen können, sollten Sie allerdings auf einen Kfz Sachverständigen setzen, der zertifiziert und verbandgeprüft ist, da die Qualifikation und die Objektivität des Gutachters von entscheidender Bedeutung bei einer Schadenregulierung sind. Um ein möglichst bestes Kfz Unfallgutachten in Berlin zu erlangen, stehen Ihnen die umfassenden und vertrauenswürdigen Serviceleistungen von Diplom-Ingenieur Jörn Kessler zur Verfügung. Als anerkannter Schadengutachter erhalten Sie über das IBK Ingenieurbüro schon nach kürzester Zeit ein verwertbares Unfallgutachten nebst einer nachvollziehbaren Reparaturkalkulation, damit Sie umgehend an die Ihnen zustehenden Ausgleichzahlungen gelangen.

Unfallgutachten in Berlin rund um die Uhr

Wenn Sie es wünschen, kann Herr Kessler in Berlin und der Region binnen 30 Minuten vor Ort sein – also entweder am Unfallort selbst oder auch an einer Kfz Werkstatt, die mit der Behebung des Schadens betraut ist. Nachdem dann die Daten aufgenommen sind, wird Herr Kessler innerhalb von 24 Stunden ein überzeugendes Schadengutachten erstellt haben, dass dann zeitnah an die Kfz Haftpflichtversicherung weitergeleitet werden kann. Bei Fremdverschulden müssen Sie sich im Übrigen keine Sorgen über die entstanden Kosten für das Kfz Gutachten machen. Diese werden von der Versicherung des Verursachers übernommen. Sie erreichen das IBK Ingenieurbüro für Unfallgutachten in Berlin rund um die Uhr unter den Rufnummern 030-707 119 72 und mobil unter 0170-484 23 68.

FAQ - Im Falle eines Unfalles ergeben sich viele Fragen.

Wir haben hier die häufigsten Fragen zusammengefasst. Sollten Sie Fragen haben, die hier nicht beantwortet werden, können Sie sich gern an uns wenden.

  1. Ich hatte einen Unfall, was soll ich tun?

    Sofern Sie unverschuldet mit Ihrem Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, sollten Sie im eigenen Interesse unbedingt folgende Punkte beachten:
    Notieren Sie die Daten des Unfallverursachers:
    Name, Kfz-Kennzeichen, Versicherungsnummer.

    Wählen Sie einen Kfz-Sachverständigen ihres Vertrauens.
    Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen. Dies gilt selbst dann, wenn die Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen gewählt hat. Die Kosten für das Gutachten sind erstattungspflichtig. Im Falle eines Bagatellschadens (Schadenhöhe liegt nicht höher als 750,00 €) ist ein Gutachten in den häufigsten Fällen nicht nötig. Als Schadensnachweis ist hier meistens der Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt ausreichend.

  2. Steht es mir frei, welchen Kfz-Sachverständigen ich wähle?

    Grundsätzlich steht es Ihnen im Falle eines unverschuldeten Unfalles frei, an welchen Kfz-Sachverständigen Sie sich wenden. Es kommt häufig vor, dass Versicherungen einen eigens gewählten Kfz-Sachverständigen zur Begutachtung des Schadens bestellen. Der Geschädigte muss dies aber keinesfalls akzeptieren und hat das Recht jeden freien Kfz-Sachverständigen für die Erstellung des Schadengutachtens zu wählen.

  3. Wer kommt für die Kosten des Gutachters auf?

    Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. die eintretende Haftpflichtversicherung auch die Kosten des Kfz-Sachverständigen, da nach ständiger und gültiger Rechtsprechung des BGH die Kosten für ein Gutachten zum Schaden zählen, der dem Geschädigten zu ersetzen ist.

  4. Reicht es nicht aus, wenn die Versicherung des Unfallgegners einen eigenen Kfz-Sachverständigen mit der Schadensfeststellung beauftragt?

    Der Geschädigte ist gut beraten, wenn er immer auf Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen besteht. Der Sachverständige der Versicherungsgesellschaft arbeitet schließlich bei der Versicherung, die den Schaden letztlich zu bezahlen hat. Der Geschädigte sollte daher einen Sachverständigen seines Vertrauens beauftragen, der sicherstellt, daß auch Wertminderung, Nutzungsausfall, Restwert neben dem reinen Blechschaden richtig ermittelt werden.


Sie wollen mehr erfahren?
Dann nutzen Sie einfach unsere umfangreiche FAQ-Seite.