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Gutachten nach einem Unfall in Berlin

Umgehendes Gutachten nach einem Kfz Unfall

Geraten Sie unverschuldet in einem Kfz Unfall mit Schwerpunkt Sachschaden, ist ein Schadengutachten der wohl wichtigste Schritt, damit Sie möglichst schnell mit einer Rückerstattung der entstandenen Kosten für die Reparatur Ihres Autos rechnen können. Dabei sollten Sie unter allen Umständen berücksichtigen, dass Sie Ihren Kfz Unfallgutachter selbst bestimmen können, falls ein Fremdverschulden an dem Unfall vorliegt. Denn so sind Sie nicht dem Wohl und Wehe einer Versicherungsgesellschaft ausgesetzt, die bekanntermaßen die Aufwandsentschädigungen niedrig halten wollen. Mit dem Ingenieurbüro Kessler aus Berlin setzen Sie dabei jedoch auf einem Kfz Gutachter, der Ihre berechtigten Ansprüche einwandfrei, sachkundig, glaubwürdig und vor allem rasch für Sie formuliert. Denn wenn Sie es wünschen, kann Herr Jörn Kessler mit der Dokumentation und Auswertung der unfallrelevanten Daten sofort und noch am Ort des Geschehens beginnen.

Gutachten nach einem Unfall in Berlin und der näheren Region

Innerhalb von rund 30 Minuten ist nach unkomplizierter telefonischer Beauftragung Ihr Kfz Gutachter vom einem der beiden IBK Sachverständigenbüros Berlin vor Ort – und das sogar rund um die Uhr und an jedem Tag der Woche. Im Anschluss kann dann binnen 24 Stunden ein aussagekräftiges und qualifiziertes Kfz Schadengutachten, wie auch eine Reparaturkalkulation erstellt werden, die dann an die Versicherung, an einen Rechtsanwalt oder an eine Werkstatt direkt weitergeleitet werden. Die Kosten bei Fremdverschulden für ein Gutachten nach einem Unfall in Berlin und der näheren Region werden dann der Regel gerecht von den Versicherungen übernommen. Für ein Kfz Unfallgutachten in Berlin erreichen Sie Herrn Jörn Kessler sowohl über den Stammsitz am Eichborndamm 73, wie auch über die Zweigniederlassung in Berlin-Tegel über die Nummern 030-707 119 72 oder mobil unter 0170-484 23 68.

FAQ - Im Falle eines Unfalles ergeben sich viele Fragen.

Wir haben hier die häufigsten Fragen zusammengefasst. Sollten Sie Fragen haben, die hier nicht beantwortet werden, können Sie sich gern an uns wenden.

  1. Ich hatte einen Unfall, was soll ich tun?

    Sofern Sie unverschuldet mit Ihrem Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, sollten Sie im eigenen Interesse unbedingt folgende Punkte beachten:
    Notieren Sie die Daten des Unfallverursachers:
    Name, Kfz-Kennzeichen, Versicherungsnummer.

    Wählen Sie einen Kfz-Sachverständigen ihres Vertrauens.
    Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen. Dies gilt selbst dann, wenn die Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen gewählt hat. Die Kosten für das Gutachten sind erstattungspflichtig. Im Falle eines Bagatellschadens (Schadenhöhe liegt nicht höher als 750,00 €) ist ein Gutachten in den häufigsten Fällen nicht nötig. Als Schadensnachweis ist hier meistens der Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt ausreichend.

  2. Steht es mir frei, welchen Kfz-Sachverständigen ich wähle?

    Grundsätzlich steht es Ihnen im Falle eines unverschuldeten Unfalles frei, an welchen Kfz-Sachverständigen Sie sich wenden. Es kommt häufig vor, dass Versicherungen einen eigens gewählten Kfz-Sachverständigen zur Begutachtung des Schadens bestellen. Der Geschädigte muss dies aber keinesfalls akzeptieren und hat das Recht jeden freien Kfz-Sachverständigen für die Erstellung des Schadengutachtens zu wählen.

  3. Wer kommt für die Kosten des Gutachters auf?

    Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. die eintretende Haftpflichtversicherung auch die Kosten des Kfz-Sachverständigen, da nach ständiger und gültiger Rechtsprechung des BGH die Kosten für ein Gutachten zum Schaden zählen, der dem Geschädigten zu ersetzen ist.

  4. Reicht es nicht aus, wenn die Versicherung des Unfallgegners einen eigenen Kfz-Sachverständigen mit der Schadensfeststellung beauftragt?

    Der Geschädigte ist gut beraten, wenn er immer auf Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen besteht. Der Sachverständige der Versicherungsgesellschaft arbeitet schließlich bei der Versicherung, die den Schaden letztlich zu bezahlen hat. Der Geschädigte sollte daher einen Sachverständigen seines Vertrauens beauftragen, der sicherstellt, daß auch Wertminderung, Nutzungsausfall, Restwert neben dem reinen Blechschaden richtig ermittelt werden.


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