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Guter Kfz Sachverständiger in Berlin

Top-Service und anerkannte Kfz Gutachten in Berlin

Die Zeit nach einem Kfz Unfall mit Sachschaden ist in vielen Fällen von Unsicherheit und der Erwartung geprägt, dass der Schaden möglichst bald reguliert werden wird. Ob es sich dann um eine Reparatur oberhalb der Bagatellschadensgrenze von 750 Euro oder um eine Neuanschaffung nach einem wirtschaftlichen Totalschaden handelt, ein qualifiziertes Schadengutachten kann den Abwicklungsprozess mit einer Versicherung immens beschleunigen. Dazu tragen dann diverse Umstände bei, die von den weitreichenden Services des Diplom-Ingenieurs Jörn Kessler getragen werden. So können Sie schon direkt nach dem Unfall eine Beauftragung telefonisch veranlassen. Innerhalb von rund 30 Minuten kann Herr Kessler an einem Unfallort in Berlin oder der Region um Berlin anwesend sein – und das sogar rund um die Uhr und an jedem Wochentag. Eine umgehende Datenaufnahme und die darauf folgende Auswertung ist die Grundlage dafür, dass Sie schon nach 24 Stunden ein Kfz Unfallgutachten erhalten, das umstandslos und auf Ihren Wunsch hin direkt an eine Versicherung oder an einen Rechtsanwalt weitergeleitet werden kann.

Kfz Schadengutachtens für Sie sogar kostenlos

Bei Fremdverschulden ist die Erstellung eines unabhängigen und qualifizierten Kfz Schadengutachtens für Sie sogar kostenlos, ganz wie Sie dann auch frei in der Wahl Ihres Sachverständigen sind. Doch ist das schon alles, wie sich ein guter Kfz Sachverständiger in Berlin definiert? Durchaus nicht. Denn die Vertrauenswürdigkeit ist ein weiterer Punkt, der einen durchschnittlichen Sachverständigen von einem qualifizierten Unfallgutachter unterscheidet. Machen Sie sich also selbst ein Bild von der Zuverlässigkeit in Sachen Kfz Unfallgutachten und schenken Sie den vielen, vielen Empfehlungen bei ProvenExpert Ihre Aufmerksamkeit.

FAQ - Im Falle eines Unfalles ergeben sich viele Fragen.

Wir haben hier die häufigsten Fragen zusammengefasst. Sollten Sie Fragen haben, die hier nicht beantwortet werden, können Sie sich gern an uns wenden.

  1. Ich hatte einen Unfall, was soll ich tun?

    Sofern Sie unverschuldet mit Ihrem Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, sollten Sie im eigenen Interesse unbedingt folgende Punkte beachten:
    Notieren Sie die Daten des Unfallverursachers:
    Name, Kfz-Kennzeichen, Versicherungsnummer.

    Wählen Sie einen Kfz-Sachverständigen ihres Vertrauens.
    Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen. Dies gilt selbst dann, wenn die Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen gewählt hat. Die Kosten für das Gutachten sind erstattungspflichtig. Im Falle eines Bagatellschadens (Schadenhöhe liegt nicht höher als 750,00 €) ist ein Gutachten in den häufigsten Fällen nicht nötig. Als Schadensnachweis ist hier meistens der Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt ausreichend.

  2. Steht es mir frei, welchen Kfz-Sachverständigen ich wähle?

    Grundsätzlich steht es Ihnen im Falle eines unverschuldeten Unfalles frei, an welchen Kfz-Sachverständigen Sie sich wenden. Es kommt häufig vor, dass Versicherungen einen eigens gewählten Kfz-Sachverständigen zur Begutachtung des Schadens bestellen. Der Geschädigte muss dies aber keinesfalls akzeptieren und hat das Recht jeden freien Kfz-Sachverständigen für die Erstellung des Schadengutachtens zu wählen.

  3. Wer kommt für die Kosten des Gutachters auf?

    Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. die eintretende Haftpflichtversicherung auch die Kosten des Kfz-Sachverständigen, da nach ständiger und gültiger Rechtsprechung des BGH die Kosten für ein Gutachten zum Schaden zählen, der dem Geschädigten zu ersetzen ist.

  4. Reicht es nicht aus, wenn die Versicherung des Unfallgegners einen eigenen Kfz-Sachverständigen mit der Schadensfeststellung beauftragt?

    Der Geschädigte ist gut beraten, wenn er immer auf Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen besteht. Der Sachverständige der Versicherungsgesellschaft arbeitet schließlich bei der Versicherung, die den Schaden letztlich zu bezahlen hat. Der Geschädigte sollte daher einen Sachverständigen seines Vertrauens beauftragen, der sicherstellt, daß auch Wertminderung, Nutzungsausfall, Restwert neben dem reinen Blechschaden richtig ermittelt werden.


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