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Kfz Gutachten erstellen

Schnelle Erstellung von Kfz Gutachten in Berlin

Die Schadenabwicklung nach einem Kfz Unfall mit Fremdverschulden bedeutet in aller Regel einen größeren zeitlichen Aufwand und mitunter auch unangenehme Abläufe, die man spürbar reduzieren oder vermeiden kann. Denn für eine schnelle Abwicklung eines Kfz Sachschadens ist ein professionelles Vorgehen notwendig, damit die Kfz Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zur Regulierung umgehend angehalten wird. In diesem Fall ist es ratsam, ein Kfz Gutachten erstellen zu lassen, das aus der Feder eines qualifizierten und anerkannten Sachverständigen stammt. Setzen in diesem Fall auf die weitreichenden Sachkenntnisse und das Renommee von Diplom Ingenieur Jörn Kessler, der in Berlin und der Region unabhängige Kfz Schadengutachten und Reparaturkalkulationen anfertigt, die von den Versicherungsgesellschaften als nachvollziehbar und vertrauenswürdig erachtet werden. Wenn Sie das IBK Ingenieurbüro Kessler beauftragen, ein aussagekräftiges Kfz Gutachten zu erstellen, können Sie sogar innerhalb von wenigen Minuten mit dem Beginn der Serviceleistungen rechnen.

Kfz Gutachten erstellen lassen

Denn die Datenaufnahme kann auf Ihren Wunsch hin direkt am Ort geschehen, an dem sich der Unfall zugetragen hat. Innerhalb von ungefähr 30 Minuten ist der Kfz Sachverständige Jörn Kessler am Unfallort oder bei einer Werkstatt, an dem Ihr Auto zur Reparatur abgestellt wurde. Nach der Dokumentation aller relevanten Informationen zum Sachschaden an Ihrem Kfz wird sodann das eigentliche Unfallgutachten erstellt und liegt im Anschluss zur Weiterleitung an die Kfz Versicherung bereit. Die Kosten, die entstehen, wenn Sie das Kfz Gutachten über das IBK Sachverständigenbüro erstellen lassen, werden bei Fremdverschulden von der Versicherung des Verursachers übernommen. Sollten Sie weitere Fragen haben, wenn Sie ein schnelles und nachhaltig wirkendes Kfz Gutachten erstellen lassen wollen, erreichen Sie Ihre Experten unter den Nummer 030-707 119 72 – und das rund um die Uhr an jedem Tag der Woche.

FAQ - Im Falle eines Unfalles ergeben sich viele Fragen.

Wir haben hier die häufigsten Fragen zusammengefasst. Sollten Sie Fragen haben, die hier nicht beantwortet werden, können Sie sich gern an uns wenden.

  1. Ich hatte einen Unfall, was soll ich tun?

    Sofern Sie unverschuldet mit Ihrem Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, sollten Sie im eigenen Interesse unbedingt folgende Punkte beachten:
    Notieren Sie die Daten des Unfallverursachers:
    Name, Kfz-Kennzeichen, Versicherungsnummer.

    Wählen Sie einen Kfz-Sachverständigen ihres Vertrauens.
    Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen. Dies gilt selbst dann, wenn die Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen gewählt hat. Die Kosten für das Gutachten sind erstattungspflichtig. Im Falle eines Bagatellschadens (Schadenhöhe liegt nicht höher als 750,00 €) ist ein Gutachten in den häufigsten Fällen nicht nötig. Als Schadensnachweis ist hier meistens der Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt ausreichend.

  2. Steht es mir frei, welchen Kfz-Sachverständigen ich wähle?

    Grundsätzlich steht es Ihnen im Falle eines unverschuldeten Unfalles frei, an welchen Kfz-Sachverständigen Sie sich wenden. Es kommt häufig vor, dass Versicherungen einen eigens gewählten Kfz-Sachverständigen zur Begutachtung des Schadens bestellen. Der Geschädigte muss dies aber keinesfalls akzeptieren und hat das Recht jeden freien Kfz-Sachverständigen für die Erstellung des Schadengutachtens zu wählen.

  3. Wer kommt für die Kosten des Gutachters auf?

    Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. die eintretende Haftpflichtversicherung auch die Kosten des Kfz-Sachverständigen, da nach ständiger und gültiger Rechtsprechung des BGH die Kosten für ein Gutachten zum Schaden zählen, der dem Geschädigten zu ersetzen ist.

  4. Reicht es nicht aus, wenn die Versicherung des Unfallgegners einen eigenen Kfz-Sachverständigen mit der Schadensfeststellung beauftragt?

    Der Geschädigte ist gut beraten, wenn er immer auf Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen besteht. Der Sachverständige der Versicherungsgesellschaft arbeitet schließlich bei der Versicherung, die den Schaden letztlich zu bezahlen hat. Der Geschädigte sollte daher einen Sachverständigen seines Vertrauens beauftragen, der sicherstellt, daß auch Wertminderung, Nutzungsausfall, Restwert neben dem reinen Blechschaden richtig ermittelt werden.


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