Rufen Sie uns an: 030 - 70711972

Kfz Gutachten in Berlin erstellen lassen

Gutachtenerstellung in Berlin nach einem Kfz Unfall

Nach einem Kfz Unfall, der im Sinne aller Beteiligten ohne Personenschäden passiert ist, gilt es unter anderem, den entstandenen Sachschaden im Nachhinein zu regulieren. Handelt es sich dabei auch noch um einen Autounfall, bei dem der Schaden oberhalb der Bagatellgrenze von 750,00 Euro liegt, ist insbesondere dann ein qualifiziertes Kfz Gutachten angezeigt, wenn nachweislich ein Fremdverschulden zu dem Unfall geführt hat. Dabei sollten Sie als unschuldig Beteiligter ein paar Dinge berücksichtigen, damit Ihre Regressansprüche auch zur Gänze von den Versicherungsgesellschaften anerkannt werden. Bei Fremdverschulden haben Sie nämlich die Freiheit, Ihren Kfz Gutachter selbst zu bestimmen, wobei die Kfz Gutachterkosten dann von der Versicherung zurückerstattet werden, da diese laut Rechtsprechung zu den Unfallkosten gewertet werden müssen. Ein derart gelagertes Kfz Schadengutachten ist also für Sie kostenlos.

Reparaturkalkulation innerhalb von 24 Stunden

Neben den Kosten und den anderen Aufwendungen ist aber auch der Zeitfaktor von Bedeutung. Die monetären Aufwendungen für eine Instandsetzung oder einen Neukauf eines adäquaten Automobils können nämlich für einen Engpass in Ihrer Liquidität sorgen. Damit Sie jedoch rasch an die von den Versicherungen zu leistenden Entschädigungen kommen, ist es ratsam, dass Sie ein Kfz Gutachten in Berlin erstellen lassen, das aus der Feder eines anerkannten, zertifizierten und zugelassenen Unfallgutachters stammt, den Sie in dem Diplom-Ingenieur Jörn Kessler vom IBK Sachverständigenbüro vorfinden. Ihre hinlänglichen Vorteile, die Sie dabei obendrein genießen, sind ein 30-Minuten Vor-Ort-Service in Berlin und der Region, wie auch eine zeitnahe Erstellung eines Kfz Gutachtens, als auch eine Reparaturkalkulation innerhalb von 24 Stunden. Dazu erreichen Sie das IBK-Sachverständigenbüro rund um die Uhr unter der Rufnummer: 030 – 707 119 72.

FAQ - Im Falle eines Unfalles ergeben sich viele Fragen.

Wir haben hier die häufigsten Fragen zusammengefasst. Sollten Sie Fragen haben, die hier nicht beantwortet werden, können Sie sich gern an uns wenden.

  1. Ich hatte einen Unfall, was soll ich tun?

    Sofern Sie unverschuldet mit Ihrem Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, sollten Sie im eigenen Interesse unbedingt folgende Punkte beachten:
    Notieren Sie die Daten des Unfallverursachers:
    Name, Kfz-Kennzeichen, Versicherungsnummer.

    Wählen Sie einen Kfz-Sachverständigen ihres Vertrauens.
    Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen. Dies gilt selbst dann, wenn die Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen gewählt hat. Die Kosten für das Gutachten sind erstattungspflichtig. Im Falle eines Bagatellschadens (Schadenhöhe liegt nicht höher als 750,00 €) ist ein Gutachten in den häufigsten Fällen nicht nötig. Als Schadensnachweis ist hier meistens der Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt ausreichend.

  2. Steht es mir frei, welchen Kfz-Sachverständigen ich wähle?

    Grundsätzlich steht es Ihnen im Falle eines unverschuldeten Unfalles frei, an welchen Kfz-Sachverständigen Sie sich wenden. Es kommt häufig vor, dass Versicherungen einen eigens gewählten Kfz-Sachverständigen zur Begutachtung des Schadens bestellen. Der Geschädigte muss dies aber keinesfalls akzeptieren und hat das Recht jeden freien Kfz-Sachverständigen für die Erstellung des Schadengutachtens zu wählen.

  3. Wer kommt für die Kosten des Gutachters auf?

    Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. die eintretende Haftpflichtversicherung auch die Kosten des Kfz-Sachverständigen, da nach ständiger und gültiger Rechtsprechung des BGH die Kosten für ein Gutachten zum Schaden zählen, der dem Geschädigten zu ersetzen ist.

  4. Reicht es nicht aus, wenn die Versicherung des Unfallgegners einen eigenen Kfz-Sachverständigen mit der Schadensfeststellung beauftragt?

    Der Geschädigte ist gut beraten, wenn er immer auf Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen besteht. Der Sachverständige der Versicherungsgesellschaft arbeitet schließlich bei der Versicherung, die den Schaden letztlich zu bezahlen hat. Der Geschädigte sollte daher einen Sachverständigen seines Vertrauens beauftragen, der sicherstellt, daß auch Wertminderung, Nutzungsausfall, Restwert neben dem reinen Blechschaden richtig ermittelt werden.


Sie wollen mehr erfahren?
Dann nutzen Sie einfach unsere umfangreiche FAQ-Seite.