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Kfz Gutachten in Berlin Reinickendorf

Zeitnahe Kfz Gutachten in Berlin Reinickendorf

Nach einem Autounfall mit Schwerpunkt Sachschaden, steht nach der Schuldfrage auch die Höhe des entstandenen Schadens im Raum. Handelt es sich dabei um Fremdverschulden, steht die Abwicklung in aller Regel klar und eindeutig fest. Denn wenn Sie zwar an einem Unfall beteiligt, jedoch unschuldig sind, werden die Kosten für die Reparatur oder die Neuanschaffung dem Zeitwert entsprechend von der Kfz Versicherung des Verursachers übernommen. Und auch die Kosten für ein Kfz Gutachten finden dann die entsprechende Berücksichtigung durch die Versicherungsgesellschaften. Allerdings sollten Sie im Hinterkopf behalten, dass Sie bei Fremdverschulden ihren Kfz Sachverständigen selber auswählen dürfen. Sie sind also nicht auf das Wohl und Wehe der Versicherung angewiesen, die ja grundsätzlich die Schaden- und Bewertungskosten möglichst gering halten will. Es geht vielmehr darum, dass die tatsächlich entstandenen Kosten auf im vollen Umfang bezahlt werden.

Sachverständigenbüro in Berlin Reinickendorf

Setzen Sie also auf einen freien, unabhängigen und zertifizierten Kfz Sachverständigen, wenn Sie in Berlin oder der näheren Region unverschuldet in einen Autounfall verwickelt wurden. Demgemäß können Sie ein Kfz Gutachten in Berlin Reinickendorf erwarten, welches Ihre Belange umfänglich berücksichtigt. Über das IBK Sachverständigenbüro in Berlin Reinickendorf erreichen Sie rund um die Uhr Herrn Diplom Ingenieur Jörn Kessler, der obendrein innerhalb von 30 Minuten am Unfallort oder an einer Kfz Werkstatt anwesend sein wird, um mit der Dokumentation und Auswertung des Sachschadens beginnen zu können. Sodann liegt Ihnen spätestens nach 24 Stunden ein qualifiziertes Unfallgutachten und eine Reparaturkalkulation vor, die Sie zur schnellen Erledigung im Regulierungsprozess an die beteiligte Kfz Versicherung oder eine angebundene Kfz Werkstatt weiterleiten können.

FAQ - Im Falle eines Unfalles ergeben sich viele Fragen.

Wir haben hier die häufigsten Fragen zusammengefasst. Sollten Sie Fragen haben, die hier nicht beantwortet werden, können Sie sich gern an uns wenden.

  1. Ich hatte einen Unfall, was soll ich tun?

    Sofern Sie unverschuldet mit Ihrem Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, sollten Sie im eigenen Interesse unbedingt folgende Punkte beachten:
    Notieren Sie die Daten des Unfallverursachers:
    Name, Kfz-Kennzeichen, Versicherungsnummer.

    Wählen Sie einen Kfz-Sachverständigen ihres Vertrauens.
    Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen. Dies gilt selbst dann, wenn die Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen gewählt hat. Die Kosten für das Gutachten sind erstattungspflichtig. Im Falle eines Bagatellschadens (Schadenhöhe liegt nicht höher als 750,00 €) ist ein Gutachten in den häufigsten Fällen nicht nötig. Als Schadensnachweis ist hier meistens der Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt ausreichend.

  2. Steht es mir frei, welchen Kfz-Sachverständigen ich wähle?

    Grundsätzlich steht es Ihnen im Falle eines unverschuldeten Unfalles frei, an welchen Kfz-Sachverständigen Sie sich wenden. Es kommt häufig vor, dass Versicherungen einen eigens gewählten Kfz-Sachverständigen zur Begutachtung des Schadens bestellen. Der Geschädigte muss dies aber keinesfalls akzeptieren und hat das Recht jeden freien Kfz-Sachverständigen für die Erstellung des Schadengutachtens zu wählen.

  3. Wer kommt für die Kosten des Gutachters auf?

    Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. die eintretende Haftpflichtversicherung auch die Kosten des Kfz-Sachverständigen, da nach ständiger und gültiger Rechtsprechung des BGH die Kosten für ein Gutachten zum Schaden zählen, der dem Geschädigten zu ersetzen ist.

  4. Reicht es nicht aus, wenn die Versicherung des Unfallgegners einen eigenen Kfz-Sachverständigen mit der Schadensfeststellung beauftragt?

    Der Geschädigte ist gut beraten, wenn er immer auf Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen besteht. Der Sachverständige der Versicherungsgesellschaft arbeitet schließlich bei der Versicherung, die den Schaden letztlich zu bezahlen hat. Der Geschädigte sollte daher einen Sachverständigen seines Vertrauens beauftragen, der sicherstellt, daß auch Wertminderung, Nutzungsausfall, Restwert neben dem reinen Blechschaden richtig ermittelt werden.


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