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Kfz Gutachten Kostenübernahme

Rechte wahrnehmen, Kosten reduzieren

Die Frage nach der Kostenübernahme eines professionellen Kfz Schadengutachtens kann auf unterschiedliche Art und Weise beantwortet werden. Liegt beispielsweise ein Fremdverschulden vor, werden die Kosten für die Gutachtenerstellung von der Versicherung des Unfallverursachers übernommen. Und auch wenn die Versicherungsgesellschaften mitunter auf einen eigenen Kfz Sachverständigen bestehen, so sollten Sie sich bewusst machen, dass Sie bei der Wahl eines Gutachters jederzeit frei sind. So ist für Sie gewährleistet, dass ein wirklich unabhängiges Unfallgutachten erstellt wird, damit Sie den vollen Ausgleich des Schadens erwarten dürfen. Es geht also um Ihre Ansprüche und um Ihr Recht, dass eine Versicherungsgesellschaft die Kosten für ein Kfz Gutachten übernimmt. Zu Beginn steht allerdings die Aufnahme der sachbezogenen Daten nach einem Autounfall in Berlin. Dahingehend können Sie eine Menge Zeit sparen, wenn Sie mit der Erstellung des Unfallgutachtens den Diplom Ingenieur Jörn Kessler beauftragen.

Kfz Gutachten Kostenübernahme durch die Versicherung

Sie profitieren dabei von einigen Services, die Sie in die Lage versetzen werden, schneller an Ihre Ausgleichzahlungen zu gelangen. Sie erreichen das IBK Ingenieurbüro im Zuständigkeitsbereich Berlin und Region rund um die Uhr. Alsdann ist eine Datendokumentation direkt am Unfallort möglich – ganz gleich ob tagsüber oder nachts. Innerhalb von 24 Stunden haben Sie ein qualifiziertes und nachvollziehbares Schadengutachten vorliegen, dass umgehend und direkt an die Versicherung weitergereicht werden kann. Verabsäumen Sie es also nicht, sich auf einen Kfz Sachverständigen zu berufen, der Sie in allen Belangen umfassend betreut, wobei die Kfz Gutachten Kostenübernahme durch die Versicherung dahingehend davon unberührt bleibt, wenn Sie am Unfall keine Schuld trifft.

FAQ - Im Falle eines Unfalles ergeben sich viele Fragen.

Wir haben hier die häufigsten Fragen zusammengefasst. Sollten Sie Fragen haben, die hier nicht beantwortet werden, können Sie sich gern an uns wenden.

  1. Ich hatte einen Unfall, was soll ich tun?

    Sofern Sie unverschuldet mit Ihrem Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, sollten Sie im eigenen Interesse unbedingt folgende Punkte beachten:
    Notieren Sie die Daten des Unfallverursachers:
    Name, Kfz-Kennzeichen, Versicherungsnummer.

    Wählen Sie einen Kfz-Sachverständigen ihres Vertrauens.
    Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen. Dies gilt selbst dann, wenn die Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen gewählt hat. Die Kosten für das Gutachten sind erstattungspflichtig. Im Falle eines Bagatellschadens (Schadenhöhe liegt nicht höher als 750,00 €) ist ein Gutachten in den häufigsten Fällen nicht nötig. Als Schadensnachweis ist hier meistens der Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt ausreichend.

  2. Steht es mir frei, welchen Kfz-Sachverständigen ich wähle?

    Grundsätzlich steht es Ihnen im Falle eines unverschuldeten Unfalles frei, an welchen Kfz-Sachverständigen Sie sich wenden. Es kommt häufig vor, dass Versicherungen einen eigens gewählten Kfz-Sachverständigen zur Begutachtung des Schadens bestellen. Der Geschädigte muss dies aber keinesfalls akzeptieren und hat das Recht jeden freien Kfz-Sachverständigen für die Erstellung des Schadengutachtens zu wählen.

  3. Wer kommt für die Kosten des Gutachters auf?

    Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. die eintretende Haftpflichtversicherung auch die Kosten des Kfz-Sachverständigen, da nach ständiger und gültiger Rechtsprechung des BGH die Kosten für ein Gutachten zum Schaden zählen, der dem Geschädigten zu ersetzen ist.

  4. Reicht es nicht aus, wenn die Versicherung des Unfallgegners einen eigenen Kfz-Sachverständigen mit der Schadensfeststellung beauftragt?

    Der Geschädigte ist gut beraten, wenn er immer auf Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen besteht. Der Sachverständige der Versicherungsgesellschaft arbeitet schließlich bei der Versicherung, die den Schaden letztlich zu bezahlen hat. Der Geschädigte sollte daher einen Sachverständigen seines Vertrauens beauftragen, der sicherstellt, daß auch Wertminderung, Nutzungsausfall, Restwert neben dem reinen Blechschaden richtig ermittelt werden.


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