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Kfz Sachgutachter in Berlin

Schnelle Gutachten, schnelle Regulierung

Ein qualifiziertes Kfz Gutachten ist die beste Grundlage für eine schnelle Regulierung eines Kfz Sachschadens, vor allem wenn Sie unverschuldet mit Ihrem Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt worden sind. Dabei geht es dann um Ihre Anliegen, damit Sie nicht zu lange auf den Reparaturkosten sitzen bleiben. Und auch die Kosten für das Kfz Schadengutachten werden bei Fremdverschulden von der gegnerischen Kfz Haftpflichtversicherung übernommen, wobei ergänzt werden muss, dass Sie als Geschädigter den Kfz Sachverständigen Ihres Vertrauens frei wählen können. Das IBK Ingenieurbüro unter der Leitung von Jörn Kessler steht Ihnen im Falle eines Unfalls mit Rat und Tat zur Seite, denn es gilt ja schließlich für Sie, dass der Kfz Versicherung des Verursachers ein Gutachten vorgelegt wird, das plausibel und nachvollziehbar den Schadenumfang und die Schadenhöhe erläutert, damit eine umgehende Erstattung der Kosten eingeleitet werden kann.

Ihr qualifizierter Kfz Sachgutachter in Berlin und der Region

Jörn Kessler arbeitet als Kfz Sachgutachter in Berlin ganz in Ihrem Interesse. Denn wenn Sie es für nötig erachten, kann mit der Datenaufnahme für das folgende Kfz Gutachten bereits vor Ort begonnen werden. Innerhalb von ca. 30 Minuten kann Ihr qualifizierter Kfz Sachgutachter in Berlin und der Region anwesend sein. Sodann ist eine Fertigstellung des Unfallgutachtens binnen 24 Stunden nebst einer Reparaturkalkulation möglich. Der Kfz Versicherung des Unfallverursachers liegt somit ein aussagekräftiges Gutachten vor und es steht eine umgehende Regulierung an. Sollten Sie Fragen haben, bevor es zu einer Beauftragung kommt, können Sie sich selbstverständlich ganz unverbindlich mit dem IBK Ingenieurbüro telefonisch unter der Nummer 030-707 119 72 in Verbdingung setzen.

FAQ - Im Falle eines Unfalles ergeben sich viele Fragen.

Wir haben hier die häufigsten Fragen zusammengefasst. Sollten Sie Fragen haben, die hier nicht beantwortet werden, können Sie sich gern an uns wenden.

  1. Ich hatte einen Unfall, was soll ich tun?

    Sofern Sie unverschuldet mit Ihrem Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, sollten Sie im eigenen Interesse unbedingt folgende Punkte beachten:
    Notieren Sie die Daten des Unfallverursachers:
    Name, Kfz-Kennzeichen, Versicherungsnummer.

    Wählen Sie einen Kfz-Sachverständigen ihres Vertrauens.
    Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen. Dies gilt selbst dann, wenn die Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen gewählt hat. Die Kosten für das Gutachten sind erstattungspflichtig. Im Falle eines Bagatellschadens (Schadenhöhe liegt nicht höher als 750,00 €) ist ein Gutachten in den häufigsten Fällen nicht nötig. Als Schadensnachweis ist hier meistens der Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt ausreichend.

  2. Steht es mir frei, welchen Kfz-Sachverständigen ich wähle?

    Grundsätzlich steht es Ihnen im Falle eines unverschuldeten Unfalles frei, an welchen Kfz-Sachverständigen Sie sich wenden. Es kommt häufig vor, dass Versicherungen einen eigens gewählten Kfz-Sachverständigen zur Begutachtung des Schadens bestellen. Der Geschädigte muss dies aber keinesfalls akzeptieren und hat das Recht jeden freien Kfz-Sachverständigen für die Erstellung des Schadengutachtens zu wählen.

  3. Wer kommt für die Kosten des Gutachters auf?

    Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. die eintretende Haftpflichtversicherung auch die Kosten des Kfz-Sachverständigen, da nach ständiger und gültiger Rechtsprechung des BGH die Kosten für ein Gutachten zum Schaden zählen, der dem Geschädigten zu ersetzen ist.

  4. Reicht es nicht aus, wenn die Versicherung des Unfallgegners einen eigenen Kfz-Sachverständigen mit der Schadensfeststellung beauftragt?

    Der Geschädigte ist gut beraten, wenn er immer auf Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen besteht. Der Sachverständige der Versicherungsgesellschaft arbeitet schließlich bei der Versicherung, die den Schaden letztlich zu bezahlen hat. Der Geschädigte sollte daher einen Sachverständigen seines Vertrauens beauftragen, der sicherstellt, daß auch Wertminderung, Nutzungsausfall, Restwert neben dem reinen Blechschaden richtig ermittelt werden.


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