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Kfz Sachverständigenbüro

Effiziente und glaubwürdige Kfz Gutachten in Berlin

Um nach einem Kfz Sachschaden die entstandenen Kosten für die Reparatur oder ggf. die Neuanschaffungskosten bei einem wirtschaftlichen Totalschaden eines Kfz rasch ersetzt zu bekommen, ist ein Kfz Schadengutachten vonnöten, das von den Versicherungen umgehend akzeptiert und für glaubwürdig und nachvollziehbar erachtet wird. Liegt vor allem nachweislich ein Fremdverschulden vor, kommt für Sie als Betroffenen der Umstand zum Tragen, dass Sie bei der Wahl des Kfz Sachverständigen absolut frei sind, selbst wenn die Kfz Haftpflichtversicherung bereits einen Gutachter für die Abwicklung bestimmt haben sollte. Diplom-Ingenieur Jörn Kessler und das IBK Kfz Sachverständigenbüro in Berlin stehen Ihnen im Falle eines Autounfalls schon ab der ersten Stunde hilfreich und wegweisend zur Seite. Denn sollten Sie in einen Kfz Unfall in Berlin oder der Region um Berlin verwickelt worden sein, haben Sie die Möglichkeit, die Dienstleistungen von Herrn Jörn Kessler umgehend in Anspruch nehmen zu können. Innerhalb von ca. 30 Minuten ist eine Datenaufnahme der Unfalldaten direkt um Unfallort oder in einer Kfz Werkstatt möglich.

Datenaufnahme der Unfalldaten direkt um Unfallort

Dieses Angebot gilt sogar rund um die Uhr, wodurch Sie dann auch schon innerhalb des darauffolgenden Tages ein Kfz Unfallgutachten, wie auch eine Reparaturkalkulation vorliegen haben, die sogleich an die Versicherung des Unfallverursachers weitergeleitet werden kann, wenn Sie das wünschen. Die Kosten für ein derart gelagertes Kfz Sachverständigengutachten werden bei Fremdverschulden von der Versicherung des Verursachers übernommen. Schenken Sie dem IBK Kfz Sachverständigenbüro in Berlin unter der Leitung von Diplom-Ingenieur Jörn Kessler Ihr Vertrauen und setzen Sie damit auf ein qualifiziertes Kfz Unfallgutachten, damit Sie eine rasche Schadenregulierung erwarten dürfen.

FAQ - Im Falle eines Unfalles ergeben sich viele Fragen.

Wir haben hier die häufigsten Fragen zusammengefasst. Sollten Sie Fragen haben, die hier nicht beantwortet werden, können Sie sich gern an uns wenden.

  1. Ich hatte einen Unfall, was soll ich tun?

    Sofern Sie unverschuldet mit Ihrem Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, sollten Sie im eigenen Interesse unbedingt folgende Punkte beachten:
    Notieren Sie die Daten des Unfallverursachers:
    Name, Kfz-Kennzeichen, Versicherungsnummer.

    Wählen Sie einen Kfz-Sachverständigen ihres Vertrauens.
    Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen. Dies gilt selbst dann, wenn die Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen gewählt hat. Die Kosten für das Gutachten sind erstattungspflichtig. Im Falle eines Bagatellschadens (Schadenhöhe liegt nicht höher als 750,00 €) ist ein Gutachten in den häufigsten Fällen nicht nötig. Als Schadensnachweis ist hier meistens der Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt ausreichend.

  2. Steht es mir frei, welchen Kfz-Sachverständigen ich wähle?

    Grundsätzlich steht es Ihnen im Falle eines unverschuldeten Unfalles frei, an welchen Kfz-Sachverständigen Sie sich wenden. Es kommt häufig vor, dass Versicherungen einen eigens gewählten Kfz-Sachverständigen zur Begutachtung des Schadens bestellen. Der Geschädigte muss dies aber keinesfalls akzeptieren und hat das Recht jeden freien Kfz-Sachverständigen für die Erstellung des Schadengutachtens zu wählen.

  3. Wer kommt für die Kosten des Gutachters auf?

    Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. die eintretende Haftpflichtversicherung auch die Kosten des Kfz-Sachverständigen, da nach ständiger und gültiger Rechtsprechung des BGH die Kosten für ein Gutachten zum Schaden zählen, der dem Geschädigten zu ersetzen ist.

  4. Reicht es nicht aus, wenn die Versicherung des Unfallgegners einen eigenen Kfz-Sachverständigen mit der Schadensfeststellung beauftragt?

    Der Geschädigte ist gut beraten, wenn er immer auf Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen besteht. Der Sachverständige der Versicherungsgesellschaft arbeitet schließlich bei der Versicherung, die den Schaden letztlich zu bezahlen hat. Der Geschädigte sollte daher einen Sachverständigen seines Vertrauens beauftragen, der sicherstellt, daß auch Wertminderung, Nutzungsausfall, Restwert neben dem reinen Blechschaden richtig ermittelt werden.


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