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Kfz Schadengutachter Berlin

Im Falle eines Kfz Unfalls in Berlin: Schadengutachten von IBK

Ein versierter Kfz Sachverständiger ist eine der ersten Adressen sein, die Sie im Falle eines Kfz Unfalls ohne schwerwiegende Personenbeteiligung kontaktieren sollten. Schließlich stehen nach einem Autounfall viele Formalitäten an, die bewerkstelligt werden wollen, wenn es um die Schadenregulierung geht. Um einen möglichst reibungslosen Ablauf in Aussicht zu haben, wird ein unabhängiger Kfz Schadengutachter ein Unfallgutachten erstellen, wie auch eine nachvollziehbare Einschätzung der entstandenen Kosten auflisten. Sind Sie an einem Unfall in Berlin oder der Region um Berlin ohne eigenes Verschulden beteiligt, erreichen Sie den zertifizierten und von Versicherungsseite anerkannten Kfz Schadengutachter Diplom-Ingenieur Jörn Kessler an 7 Tagen die Woche rund um die Uhr. Eine Aufnahme der Unfalldaten und des entstandenen Sachschadens ist sogar vor Ort möglich, wenn Sie dies für notwendig erachten. Innerhalb von rund 30 Minuten kann Jörn Kessler als Kfz Schadengutachter in Berlin zur Stelle sein, um die Abwicklung in Ihrem Interesse rasch in Wege zu leiten.

Schon nach 24 Stunden liegt ein verwertbares Gutachten vor

Schon nach 24 Stunden liegt sodann ein verwertbares und für die Schadenregulierung ausführliches Gutachten vor, das vom IBK Ingenieurbüro an den von Ihnen gewünschten Bestimmungsort gesendet wird – also an die Versicherung des Unfallverursachers, an einen Rechtsanwalt oder an eine Kfz Werkstatt, die für die Behebung des Schadens zuständig ist. Bedenken Sie nach einem Unfall, dass Sie bei der Wahl von einem Kfz Schadengutachter in Berlin vollkommen frei sind, wenn ein Fremdverschulden vorliegt. Es geht schließlich um Ihre berechtigten Ansprüche an eine vollumfängliche Bezahlung des Schadens und um Ihr Recht und dieses erreichen Sie leichterdings durch ein qualifiziertes und vertrauenswürdiges Unfallgutachten.

FAQ - Im Falle eines Unfalles ergeben sich viele Fragen.

Wir haben hier die häufigsten Fragen zusammengefasst. Sollten Sie Fragen haben, die hier nicht beantwortet werden, können Sie sich gern an uns wenden.

  1. Ich hatte einen Unfall, was soll ich tun?

    Sofern Sie unverschuldet mit Ihrem Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, sollten Sie im eigenen Interesse unbedingt folgende Punkte beachten:
    Notieren Sie die Daten des Unfallverursachers:
    Name, Kfz-Kennzeichen, Versicherungsnummer.

    Wählen Sie einen Kfz-Sachverständigen ihres Vertrauens.
    Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen. Dies gilt selbst dann, wenn die Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen gewählt hat. Die Kosten für das Gutachten sind erstattungspflichtig. Im Falle eines Bagatellschadens (Schadenhöhe liegt nicht höher als 750,00 €) ist ein Gutachten in den häufigsten Fällen nicht nötig. Als Schadensnachweis ist hier meistens der Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt ausreichend.

  2. Steht es mir frei, welchen Kfz-Sachverständigen ich wähle?

    Grundsätzlich steht es Ihnen im Falle eines unverschuldeten Unfalles frei, an welchen Kfz-Sachverständigen Sie sich wenden. Es kommt häufig vor, dass Versicherungen einen eigens gewählten Kfz-Sachverständigen zur Begutachtung des Schadens bestellen. Der Geschädigte muss dies aber keinesfalls akzeptieren und hat das Recht jeden freien Kfz-Sachverständigen für die Erstellung des Schadengutachtens zu wählen.

  3. Wer kommt für die Kosten des Gutachters auf?

    Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. die eintretende Haftpflichtversicherung auch die Kosten des Kfz-Sachverständigen, da nach ständiger und gültiger Rechtsprechung des BGH die Kosten für ein Gutachten zum Schaden zählen, der dem Geschädigten zu ersetzen ist.

  4. Reicht es nicht aus, wenn die Versicherung des Unfallgegners einen eigenen Kfz-Sachverständigen mit der Schadensfeststellung beauftragt?

    Der Geschädigte ist gut beraten, wenn er immer auf Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen besteht. Der Sachverständige der Versicherungsgesellschaft arbeitet schließlich bei der Versicherung, die den Schaden letztlich zu bezahlen hat. Der Geschädigte sollte daher einen Sachverständigen seines Vertrauens beauftragen, der sicherstellt, daß auch Wertminderung, Nutzungsausfall, Restwert neben dem reinen Blechschaden richtig ermittelt werden.


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