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Kfz Schadensermittlung Berlin

Qualifizierte Schadensermittlung in Berlin

Bei allgemeinen Kfz Haftpflichtschäden ist eine schnelle Ermittlung des Sachschadens, respektive die Erstellung eines qualifizierten Unfallgutachtens, dahingehend von Bedeutung, damit Sie mit geringem Aufwand möglichst rasch zu Ihrem Recht und damit an Ihr Geld zum Ausgleich der Kosten kommen. Eine derartig gelagerte Kfz Schadensermittlung in Berlin und dem dazugehörigen Großraum dürfen Sie von Diplom-Ingenieur Jörn Kessler erwarten. Denn die Kfz Unfallgutachten und Schadenbewertungen inklusive einer Reparaturkalkulation dienen als Grundlage für die Regulierung des Schadens mit einer Versicherung beziehungsweise mit dem Unfallverursacher. Sie dürfen mit einer Beauftragung eines Gutachtens auf weitreichende Services setzen, wenn Sie Jörn Kessler als zertifizierten Kfz Sachverständigen und verbandsgeprüften Werkstoffprüfer bei der Anfertigung eines Gutachtens ins Boot holen. Denn sollten Sie es für nötig erachten, kann der Schaden direkt am Unfallort aufgenommen werden.

Auswertung und Berechnung der Unfalldaten

Daraufhin erfolgt eine Auswertung und Berechnung der Unfalldaten und der anstehenden Reparationskosten innerhalb von 24 Stunden. Sodann ist eine Einsendung des objektiven Kfz Gutachtens an eine Versicherung, an eine Anwaltskanzlei oder an eine Autowerkstatt möglich. Eine qualifizierte Schadensermittlung in Berlin dürfen Sie also nicht dem Zufall überlassen und nach Möglichkeit sollten Sie von Ihrem Recht Gebrauch machen, einen Kfz Unfallgutachter frei zu wählen. Übrigens sind bei nachweisbarem Fremdverschulden die Kosten für das Kfz Unfallgutachten für Sie kostenfrei. Die Auslagen für ein Kfz Schadengutachten werden dann in aller Regel von der Versicherung übernommen. Doch lassen Sie sich nur von den vielen, einhellig positiven Kundenbewertungen überzeugen und kontaktieren Sie im Falle eines Schadenfalles Ihr IBK Ingenieurbüro für Kfz Gutachten in Berlin.

FAQ - Im Falle eines Unfalles ergeben sich viele Fragen.

Wir haben hier die häufigsten Fragen zusammengefasst. Sollten Sie Fragen haben, die hier nicht beantwortet werden, können Sie sich gern an uns wenden.

  1. Ich hatte einen Unfall, was soll ich tun?

    Sofern Sie unverschuldet mit Ihrem Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, sollten Sie im eigenen Interesse unbedingt folgende Punkte beachten:
    Notieren Sie die Daten des Unfallverursachers:
    Name, Kfz-Kennzeichen, Versicherungsnummer.

    Wählen Sie einen Kfz-Sachverständigen ihres Vertrauens.
    Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen. Dies gilt selbst dann, wenn die Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen gewählt hat. Die Kosten für das Gutachten sind erstattungspflichtig. Im Falle eines Bagatellschadens (Schadenhöhe liegt nicht höher als 750,00 €) ist ein Gutachten in den häufigsten Fällen nicht nötig. Als Schadensnachweis ist hier meistens der Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt ausreichend.

  2. Steht es mir frei, welchen Kfz-Sachverständigen ich wähle?

    Grundsätzlich steht es Ihnen im Falle eines unverschuldeten Unfalles frei, an welchen Kfz-Sachverständigen Sie sich wenden. Es kommt häufig vor, dass Versicherungen einen eigens gewählten Kfz-Sachverständigen zur Begutachtung des Schadens bestellen. Der Geschädigte muss dies aber keinesfalls akzeptieren und hat das Recht jeden freien Kfz-Sachverständigen für die Erstellung des Schadengutachtens zu wählen.

  3. Wer kommt für die Kosten des Gutachters auf?

    Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. die eintretende Haftpflichtversicherung auch die Kosten des Kfz-Sachverständigen, da nach ständiger und gültiger Rechtsprechung des BGH die Kosten für ein Gutachten zum Schaden zählen, der dem Geschädigten zu ersetzen ist.

  4. Reicht es nicht aus, wenn die Versicherung des Unfallgegners einen eigenen Kfz-Sachverständigen mit der Schadensfeststellung beauftragt?

    Der Geschädigte ist gut beraten, wenn er immer auf Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen besteht. Der Sachverständige der Versicherungsgesellschaft arbeitet schließlich bei der Versicherung, die den Schaden letztlich zu bezahlen hat. Der Geschädigte sollte daher einen Sachverständigen seines Vertrauens beauftragen, der sicherstellt, daß auch Wertminderung, Nutzungsausfall, Restwert neben dem reinen Blechschaden richtig ermittelt werden.


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