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Kfz Unfall Gutachter in Berlin

Der Rundum-Service nach einem Sachschaden

Die komplette Abwicklung eines Kfz Unfalls mit Sachschaden stellt einen Idealfall dar, der jedoch auch tatsächlich in der Praxis durchgeführt wird. Dabei liegt das Augenmerk auf einem Rundum-Service von der ersten Stunde an. Denn schon am Unfallort selbst kann mit der Aufnahme der unfallbezogenen Daten begonnen werden – und das sogar vollkommen unabhängig von der Tages- oder Nachtzeit. Das Ingenieurbüro Kessler ist dabei Ihre erste Adresse, wenn Sie einen unabhängigen Kfz Unfall Gutachter in Berlin für Ihr Anliegen suchen und beauftragen wollen. Nicht nur, dass der zertifizierten Kfz Unfall Gutachter Jörn Kessler in Berlin innerhalb von rund 30 Minuten am Unfallort oder bei einer Kfz Werkstatt sein kann, es ist auch möglich, dass das qualifizierte Kfz Schadengutachten innerhalb von 24 Stunden fertiggestellt ist, damit eine sofortige Weiterleitung an die beteiligten Kfz Haftpflichtversicherung stattfinden kann.

Kfz Schadenabwicklung & Kfz Schadengutachtens

Damit beschleunigen Sie ganz eindeutig die Kfz Schadenabwicklung und kommen schneller an die Ersatzzahlungen. Das ist vor allem dann von Bedeutung, wenn ein Fremdverschulden vorliegt. Dazu sei noch erwähnt, dass Sie dann in der Wahl des Kfz Unfall Gutachters frei sind, wobei die Kosten für die Erstellung des Kfz Schadengutachtens nicht von Ihnen getragen werden müssen. Wie zuverlässig und aussichtsreich die Begleitung durch den Kfz Sachverständigen Jörn Kessler ist, werden Sie selbst feststellen, wenn Sie sich hier die vielen Erfahrungsberichte durchlesen. Sie sind also in besten Händen, wenn Sie einen erfahrenen und allseits anerkannten Kfz Gutachter wie Herrn Jörn Kessler mit ins Boot holen, damit eine prompte Gutachtenaufnahme und eine umgehende Abwicklung in Ihrem Sinne vonstattengeht.

FAQ - Im Falle eines Unfalles ergeben sich viele Fragen.

Wir haben hier die häufigsten Fragen zusammengefasst. Sollten Sie Fragen haben, die hier nicht beantwortet werden, können Sie sich gern an uns wenden.

  1. Ich hatte einen Unfall, was soll ich tun?

    Sofern Sie unverschuldet mit Ihrem Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, sollten Sie im eigenen Interesse unbedingt folgende Punkte beachten:
    Notieren Sie die Daten des Unfallverursachers:
    Name, Kfz-Kennzeichen, Versicherungsnummer.

    Wählen Sie einen Kfz-Sachverständigen ihres Vertrauens.
    Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen. Dies gilt selbst dann, wenn die Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen gewählt hat. Die Kosten für das Gutachten sind erstattungspflichtig. Im Falle eines Bagatellschadens (Schadenhöhe liegt nicht höher als 750,00 €) ist ein Gutachten in den häufigsten Fällen nicht nötig. Als Schadensnachweis ist hier meistens der Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt ausreichend.

  2. Steht es mir frei, welchen Kfz-Sachverständigen ich wähle?

    Grundsätzlich steht es Ihnen im Falle eines unverschuldeten Unfalles frei, an welchen Kfz-Sachverständigen Sie sich wenden. Es kommt häufig vor, dass Versicherungen einen eigens gewählten Kfz-Sachverständigen zur Begutachtung des Schadens bestellen. Der Geschädigte muss dies aber keinesfalls akzeptieren und hat das Recht jeden freien Kfz-Sachverständigen für die Erstellung des Schadengutachtens zu wählen.

  3. Wer kommt für die Kosten des Gutachters auf?

    Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. die eintretende Haftpflichtversicherung auch die Kosten des Kfz-Sachverständigen, da nach ständiger und gültiger Rechtsprechung des BGH die Kosten für ein Gutachten zum Schaden zählen, der dem Geschädigten zu ersetzen ist.

  4. Reicht es nicht aus, wenn die Versicherung des Unfallgegners einen eigenen Kfz-Sachverständigen mit der Schadensfeststellung beauftragt?

    Der Geschädigte ist gut beraten, wenn er immer auf Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen besteht. Der Sachverständige der Versicherungsgesellschaft arbeitet schließlich bei der Versicherung, die den Schaden letztlich zu bezahlen hat. Der Geschädigte sollte daher einen Sachverständigen seines Vertrauens beauftragen, der sicherstellt, daß auch Wertminderung, Nutzungsausfall, Restwert neben dem reinen Blechschaden richtig ermittelt werden.


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