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Kfz Unfallgutachter Berlin

Die schnelle Hilfe bei einem Kfz-Sachschaden in Berlin

Der Umstand, in einen Kfz-Unfall verwickelt worden zu sein, geht zumeist einher mit einem erhöhten Aufwand, den Schaden reguliert zu bekommen. Insbesondere wenn es sich um ein Fremdverschulden handelt, möchte man eine schnelle Abwicklung erzielen. Die beste Grundlage für eben jene Sachschadenabwicklung in Berlin ist ein unabhängiges Gutachten durch einen zertifizierten und anerkannten Kfz Unfallgutachter, wie Sie ihn in Diplom-Ingenieur Jörn Kessler erwarten dürfen. Zu praktisch jeder Zeit des Tages erreichen Sie das Ingenieurbüro Kessler, womit Sie dann auch ein dem Unfall zeitnahes Gutachten vor Ort in Berlin und der Region erstellen lassen können. In aller Regel ist Jörn Kessler innerhalb von 30 Minuten am Unfallort und nimmt alle relevanten Daten für die Schadenberechnung auf. Wenn Sie es wünschen, ist daraufhin eine sachgemäße Erstellung des Schadengutachtens inklusive einer Reparaturkalkulation möglich.

Das Schadengutachten ist für Sie kostenlos

Jenes wird dann an die Versicherung des Schadenverursachers innerhalb von 24 Stunden gesendet, damit nachgelagert eine rasche und vor allem vollumfängliche Bezahlung der entstanden Kosten vonstattengehen kann. Ist obendrein der Nachweis erbracht, dass Sie selbst an dem Kfz-Unfall als Verursacher unbeteiligt sind, ist ferner das Schadengutachten für Sie kostenlos. Als Geschädigter haben Sie die freie Wahl einen Kfz Unfallgutachter in Berlin zu bestimmen. Diese Gelegenheit sollten Sie sich also nicht entgehen lassen, damit Sie auf ein Gutachten vertrauen können, das in Ihrem Interesse ausfällt und zugleich von den Versicherungsgesellschaften anerkannt wird. Inwieweit Sie dahingehend auf Jörn Kessler als Kfz Unfallgutachter in Berlin vertrauen können, erfahren Sie im Übrigen auch über die zahlreichen Erfahrungsberichte, welche durchweg für eine fruchtbare Zusammenarbeit bei der Abwicklung eines Unfallschadens sprechen.

FAQ - Im Falle eines Unfalles ergeben sich viele Fragen.

Wir haben hier die häufigsten Fragen zusammengefasst. Sollten Sie Fragen haben, die hier nicht beantwortet werden, können Sie sich gern an uns wenden.

  1. Ich hatte einen Unfall, was soll ich tun?

    Sofern Sie unverschuldet mit Ihrem Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, sollten Sie im eigenen Interesse unbedingt folgende Punkte beachten:
    Notieren Sie die Daten des Unfallverursachers:
    Name, Kfz-Kennzeichen, Versicherungsnummer.

    Wählen Sie einen Kfz-Sachverständigen ihres Vertrauens.
    Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen. Dies gilt selbst dann, wenn die Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen gewählt hat. Die Kosten für das Gutachten sind erstattungspflichtig. Im Falle eines Bagatellschadens (Schadenhöhe liegt nicht höher als 750,00 €) ist ein Gutachten in den häufigsten Fällen nicht nötig. Als Schadensnachweis ist hier meistens der Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt ausreichend.

  2. Steht es mir frei, welchen Kfz-Sachverständigen ich wähle?

    Grundsätzlich steht es Ihnen im Falle eines unverschuldeten Unfalles frei, an welchen Kfz-Sachverständigen Sie sich wenden. Es kommt häufig vor, dass Versicherungen einen eigens gewählten Kfz-Sachverständigen zur Begutachtung des Schadens bestellen. Der Geschädigte muss dies aber keinesfalls akzeptieren und hat das Recht jeden freien Kfz-Sachverständigen für die Erstellung des Schadengutachtens zu wählen.

  3. Wer kommt für die Kosten des Gutachters auf?

    Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. die eintretende Haftpflichtversicherung auch die Kosten des Kfz-Sachverständigen, da nach ständiger und gültiger Rechtsprechung des BGH die Kosten für ein Gutachten zum Schaden zählen, der dem Geschädigten zu ersetzen ist.

  4. Reicht es nicht aus, wenn die Versicherung des Unfallgegners einen eigenen Kfz-Sachverständigen mit der Schadensfeststellung beauftragt?

    Der Geschädigte ist gut beraten, wenn er immer auf Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen besteht. Der Sachverständige der Versicherungsgesellschaft arbeitet schließlich bei der Versicherung, die den Schaden letztlich zu bezahlen hat. Der Geschädigte sollte daher einen Sachverständigen seines Vertrauens beauftragen, der sicherstellt, daß auch Wertminderung, Nutzungsausfall, Restwert neben dem reinen Blechschaden richtig ermittelt werden.


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