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Kostenübernahme bei Kfz Gutachten

Der direkte Weg zum Ausgleich

Der Sachschaden, der bei einem Kfz Unfall entsteht, bedeutet vor allem für den beteiligten Nicht-Verursacher eine kurzfristige Belastung, die jedoch deutlich relativiert werden kann. Denn es geht vor allem bei Fremdverschulden darum, dass die Kosten für die Reparatur des Fahrzeugs und die Gutachterkosten von der Versicherungsgesellschaft des Verursachers möglichst rasch übernommen werden. Die Kostenübernahme bei Kfz Gutachten ist dabei im Normalfall dahingehend geregelt, dass die Kfz Haftpflicht den Betrag zur Gänze übernimmt. Damit dieser Weg jedoch direkt und ohne nennenswerte Reibungsverluste verläuft, wird ein Kfz Schadengutachten abverlangt, das als Grundlage für die nachfolgende Reparaturkalkulation dient. Damit Sie als Geschädigter nicht allzu lange auf den Kosten für die Instandsetzung, die Behebung der Schäden und den Aufwand für das notwendige Gutachten sitzen bleiben, sollten Sie einen Kfz Sachverständigen engagieren, der Ihre Forderungen und Rechte im Visier hat, damit es auch tatsächlich zu einer vollumfänglichen Ausgleichszahlung kommt.

Reparaturkalkulation nach 24 Stunden

Denn es gilt der Grundsatz: Bei Fremdverschulden können Sie den Gutachter frei auswählen, wobei eine Kostenübernahme für das Kfz Gutachten von der Versicherung des Unfallverursachers übernommen wird. Doch nicht nur die Kosten alleine sind entscheidend, auch die Geschwindigkeit, mit der eine Schadenregulierung stattfindet, ist von Bedeutung. So erfahren Sie jedoch mit der Beauftragung des Diplom Ingenieurs Jörn Kessler einen durchweg vertrauenswürdigen Kfz Sachverständigen in Berlin, der für seinen Kundenservice und die Glaubwürdigkeit höchstes Ansehen genießt. So ist nämlich eine Datenaufnahme innerhalb von rund 30 Minuten am Wunschort möglich, ganz wie auch eine Fertigstellung eines Schadengutachtens nebst einer Reparaturkalkulation nach 24 Stunden zur Weiterreichung an die Versicherung vorliegt.

FAQ - Im Falle eines Unfalles ergeben sich viele Fragen.

Wir haben hier die häufigsten Fragen zusammengefasst. Sollten Sie Fragen haben, die hier nicht beantwortet werden, können Sie sich gern an uns wenden.

  1. Ich hatte einen Unfall, was soll ich tun?

    Sofern Sie unverschuldet mit Ihrem Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, sollten Sie im eigenen Interesse unbedingt folgende Punkte beachten:
    Notieren Sie die Daten des Unfallverursachers:
    Name, Kfz-Kennzeichen, Versicherungsnummer.

    Wählen Sie einen Kfz-Sachverständigen ihres Vertrauens.
    Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen. Dies gilt selbst dann, wenn die Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen gewählt hat. Die Kosten für das Gutachten sind erstattungspflichtig. Im Falle eines Bagatellschadens (Schadenhöhe liegt nicht höher als 750,00 €) ist ein Gutachten in den häufigsten Fällen nicht nötig. Als Schadensnachweis ist hier meistens der Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt ausreichend.

  2. Steht es mir frei, welchen Kfz-Sachverständigen ich wähle?

    Grundsätzlich steht es Ihnen im Falle eines unverschuldeten Unfalles frei, an welchen Kfz-Sachverständigen Sie sich wenden. Es kommt häufig vor, dass Versicherungen einen eigens gewählten Kfz-Sachverständigen zur Begutachtung des Schadens bestellen. Der Geschädigte muss dies aber keinesfalls akzeptieren und hat das Recht jeden freien Kfz-Sachverständigen für die Erstellung des Schadengutachtens zu wählen.

  3. Wer kommt für die Kosten des Gutachters auf?

    Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. die eintretende Haftpflichtversicherung auch die Kosten des Kfz-Sachverständigen, da nach ständiger und gültiger Rechtsprechung des BGH die Kosten für ein Gutachten zum Schaden zählen, der dem Geschädigten zu ersetzen ist.

  4. Reicht es nicht aus, wenn die Versicherung des Unfallgegners einen eigenen Kfz-Sachverständigen mit der Schadensfeststellung beauftragt?

    Der Geschädigte ist gut beraten, wenn er immer auf Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen besteht. Der Sachverständige der Versicherungsgesellschaft arbeitet schließlich bei der Versicherung, die den Schaden letztlich zu bezahlen hat. Der Geschädigte sollte daher einen Sachverständigen seines Vertrauens beauftragen, der sicherstellt, daß auch Wertminderung, Nutzungsausfall, Restwert neben dem reinen Blechschaden richtig ermittelt werden.


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