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Schadengutachten Berlin

Qualifizierte Kfz Schadengutachten Berlin – 24h Vor-Ort-Service

Eine schnelle Hilfe und eine umfassende Unterstützung bei der Abwicklung eines Kfz-Sachschadens sind besonders dann wünschenswert, wenn ein Fremdverschulden vorliegt. Dass dann auch die Kosten von der Versicherung des Unfallverursachers getragen werden, spielt aber auch eine zentrale Rolle im weiteren Procedere. Doch ist für eine rasche und unkomplizierte Regulierung der Schadenersatzansprüche an eine Versicherung ein unabhängiges, detailliertes und einwandfreies Schadengutachten vonnöten, damit Sie im Idealfall umgehend an Ihr Geld und zu Ihrem Recht kommen. Ein derart notwendiges Schadengutachten erstellt für Sie in Berlin Diplom-Ingenieur Jörn Kessler, der als verbandsgeprüfter und zertifizierter Sachverständiger in Kfz-Fragen für Sie praktisch jederzeit bereit steht.

Schadengutachten innerhalb von rund 30 Minuten

Sollte demgemäß für Sie direkt nach einem Unfall mit Sachschaden eine prompte Aufnahme und Auswertung des Schadens von Bedeutung sein, dürfen Sie damit rechnen, dass ein Mitarbeiter in Berlin ein Schadengutachten innerhalb von rund 30 Minuten noch am Ort des Geschehens beginnt aufzustellen und dieses nach der Verarbeitung auf Wunsch innerhalb von einem Tag an die zuständige Versicherung der Verursachers weiterleitet. Ein sachtechnisch orientiertes und qualifiziert entworfenes Schadengutachten ist damit die Grundlage für einen möglichst reibungslosen Verlauf. Die Unabhängigkeit des Kfz-Gutachters, wie Sie sie in Person von Diplom-Ingenieur Jörn Kessler vorfinden, sollte dabei stets für Sie im Vordergrund stehen, damit Sie nicht mit subjektiven Argumenten von Seiten der Versicherung abgespeist werden und Sie auch tatsächlich den realen Schadenwert oder den Restwert erstattet bekommen. Die beeindruckenden Erfahrungen, die unsere Auftraggeber mit den IBK-Services und Schadengutachten in Berlin bereits gemacht haben, sprechen hierbei eine eindeutige Sprache, wie Sie hier selbst feststellen können.

FAQ - Im Falle eines Unfalles ergeben sich viele Fragen.

Wir haben hier die häufigsten Fragen zusammengefasst. Sollten Sie Fragen haben, die hier nicht beantwortet werden, können Sie sich gern an uns wenden.

  1. Ich hatte einen Unfall, was soll ich tun?

    Sofern Sie unverschuldet mit Ihrem Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, sollten Sie im eigenen Interesse unbedingt folgende Punkte beachten:
    Notieren Sie die Daten des Unfallverursachers:
    Name, Kfz-Kennzeichen, Versicherungsnummer.

    Wählen Sie einen Kfz-Sachverständigen ihres Vertrauens.
    Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen. Dies gilt selbst dann, wenn die Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen gewählt hat. Die Kosten für das Gutachten sind erstattungspflichtig. Im Falle eines Bagatellschadens (Schadenhöhe liegt nicht höher als 750,00 €) ist ein Gutachten in den häufigsten Fällen nicht nötig. Als Schadensnachweis ist hier meistens der Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt ausreichend.

  2. Steht es mir frei, welchen Kfz-Sachverständigen ich wähle?

    Grundsätzlich steht es Ihnen im Falle eines unverschuldeten Unfalles frei, an welchen Kfz-Sachverständigen Sie sich wenden. Es kommt häufig vor, dass Versicherungen einen eigens gewählten Kfz-Sachverständigen zur Begutachtung des Schadens bestellen. Der Geschädigte muss dies aber keinesfalls akzeptieren und hat das Recht jeden freien Kfz-Sachverständigen für die Erstellung des Schadengutachtens zu wählen.

  3. Wer kommt für die Kosten des Gutachters auf?

    Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. die eintretende Haftpflichtversicherung auch die Kosten des Kfz-Sachverständigen, da nach ständiger und gültiger Rechtsprechung des BGH die Kosten für ein Gutachten zum Schaden zählen, der dem Geschädigten zu ersetzen ist.

  4. Reicht es nicht aus, wenn die Versicherung des Unfallgegners einen eigenen Kfz-Sachverständigen mit der Schadensfeststellung beauftragt?

    Der Geschädigte ist gut beraten, wenn er immer auf Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen besteht. Der Sachverständige der Versicherungsgesellschaft arbeitet schließlich bei der Versicherung, die den Schaden letztlich zu bezahlen hat. Der Geschädigte sollte daher einen Sachverständigen seines Vertrauens beauftragen, der sicherstellt, daß auch Wertminderung, Nutzungsausfall, Restwert neben dem reinen Blechschaden richtig ermittelt werden.


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