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Schnelles Kfz Gutachten in Berlin

Zeit als zentraler Faktor bei einem Kfz Gutachten?

Ein Kfz Unfall ist schnell passiert. Bedeutend länger hingegen kann die Abwicklung des Sachschadens dauern, wenn Sie nicht umgehend tätig werden und nicht einen zertifizierten und serviceorientierten Kfz Gutachter mit Ihrem Anliegen beauftragen. Denn ein sofort erstelltes Kfz Schadengutachten ist die Grundlage für die anstehenden Ausgleichszahlungen, die Sie von einer Versicherung erwarten dürfen. Ein derart gelagertes Kfz Schadengutachten sollte also möglichst rasch erstellt und der Versicherung zur weiteren Bearbeitung vorgelegt werden. Kam der Unfall durch Fremdverschulden zustande, ist es umso mehr wünschenswert, dass die Reparaturkosten oder die Kosten für eine eventuelle Neuanschaffung eines Autos nach einem wirtschaftlichen Totalschaden ausgeglichen werden. Sollten Sie also ein schnelles Kfz Gutachten in Berlin anstreben, ist sofortiges Handeln erforderlich. Der Diplom-Ingenieur Jörn Kessler ist dabei Ihre erste Adresse. Denn schon nach ca. 30 Minuten kann mit der Aufnahme der Schadendaten am Unfallort oder in einer Kfz Werkstatt begonnen werden.

Kfz Gutachtenerstellung innerhalb von einem Tag

Dieser Service steht Ihnen sogar rund um die Uhr und an jedem Wochentag zur Verfügung. Alsdann findet die Kfz Gutachtenerstellung innerhalb von einem Tag statt, womit dann ein verwertbares, qualifiziertes und von den Versicherungsgesellschaften anerkanntes Kfz Gutachten und eine Reparaturkalkulation vorliegt, damit mit dem weiteren Schadenabwicklung begonnen werden kann. Beim IBK Ingenieurbüro Berlin sind Sie in besten Händen, wenn Sie Ihren Schadenersatzanspruch ohne zeitlichen Verlust geltend machen wollen. Dabei ist, wenn es sich um Fremdverschulden handelt, die Gutachtenerstellung für Sie kostenlos und Sie sollten stets im Hinterkopf behalten, dass Sie in diesem Fall auch frei in der Wahl eines Kfz Gutachters Ihres Vertrauens sind.

FAQ - Im Falle eines Unfalles ergeben sich viele Fragen.

Wir haben hier die häufigsten Fragen zusammengefasst. Sollten Sie Fragen haben, die hier nicht beantwortet werden, können Sie sich gern an uns wenden.

  1. Ich hatte einen Unfall, was soll ich tun?

    Sofern Sie unverschuldet mit Ihrem Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, sollten Sie im eigenen Interesse unbedingt folgende Punkte beachten:
    Notieren Sie die Daten des Unfallverursachers:
    Name, Kfz-Kennzeichen, Versicherungsnummer.

    Wählen Sie einen Kfz-Sachverständigen ihres Vertrauens.
    Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen. Dies gilt selbst dann, wenn die Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen gewählt hat. Die Kosten für das Gutachten sind erstattungspflichtig. Im Falle eines Bagatellschadens (Schadenhöhe liegt nicht höher als 750,00 €) ist ein Gutachten in den häufigsten Fällen nicht nötig. Als Schadensnachweis ist hier meistens der Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt ausreichend.

  2. Steht es mir frei, welchen Kfz-Sachverständigen ich wähle?

    Grundsätzlich steht es Ihnen im Falle eines unverschuldeten Unfalles frei, an welchen Kfz-Sachverständigen Sie sich wenden. Es kommt häufig vor, dass Versicherungen einen eigens gewählten Kfz-Sachverständigen zur Begutachtung des Schadens bestellen. Der Geschädigte muss dies aber keinesfalls akzeptieren und hat das Recht jeden freien Kfz-Sachverständigen für die Erstellung des Schadengutachtens zu wählen.

  3. Wer kommt für die Kosten des Gutachters auf?

    Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. die eintretende Haftpflichtversicherung auch die Kosten des Kfz-Sachverständigen, da nach ständiger und gültiger Rechtsprechung des BGH die Kosten für ein Gutachten zum Schaden zählen, der dem Geschädigten zu ersetzen ist.

  4. Reicht es nicht aus, wenn die Versicherung des Unfallgegners einen eigenen Kfz-Sachverständigen mit der Schadensfeststellung beauftragt?

    Der Geschädigte ist gut beraten, wenn er immer auf Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen besteht. Der Sachverständige der Versicherungsgesellschaft arbeitet schließlich bei der Versicherung, die den Schaden letztlich zu bezahlen hat. Der Geschädigte sollte daher einen Sachverständigen seines Vertrauens beauftragen, der sicherstellt, daß auch Wertminderung, Nutzungsausfall, Restwert neben dem reinen Blechschaden richtig ermittelt werden.


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