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Unabhängiges Kfz Schadengutachten in Berlin

Schnelle Kfz Schadengutachten für Berlin und Region

Laut Statistik des ADAC passieren jedes Jahr auf Deutschlands Straßen rund 2 Mio. polizeilich erfasste Kfz Unfälle ohne gravierende Personenschäden. Das wiederum sind mehr als 5.400 Schadensfälle pro Tag – Tendenz steigend. Diese Entwicklung ist dem steigenden Verkehrsaufkommen in den Ballungsräumen geschuldet, womit natürlich auch die Gefahr wächst, unverschuldet in einen Unfall verwickelt zu werden. In diesem Fall ist selbstverständlich eine Schadenabwicklung angezeigt, die möglichst zügig vonstattengeht. Dafür bedarf es allerdings diverser Voraussetzungen, die eine rasche Abwicklung mit einer Kfz Versicherungsgesellschaft erst ermöglicht. Ein unabhängiges Kfz Schadengutachten für Berlin und die Region wird den Abrechnungsprozess dahingehend immens beschleunigen, dass ein Kfz Unfallgutachten erstellt wird, welches von den Versicherungen praktisch bedenkenlos Anerkennung findet. Jörn Kessler wirkt in seiner Funktion als verbandsgeprüfter und zertifizierter Diplom-Ingenieur als Kfz Sachverständiger und ausgebildeter Werkstoffprüfer ganz in Ihrem Sinne und unterstützt Sie mit seinen Serviceleistungen in Form eines unabhängigen Kfz Schadengutachten in Berlin unter jedweder Vertrauenswürdigkeit und Objektivität.

Das unabhängige Kfz Schadengutachten ist für Sie sogar kostenlos

So können Sie entscheiden, ob eine Aufnahme des Schadens noch vor Ort geschehen soll und ob die Daten innerhalb von 24 Stunden ausgewertet und für die Schadenabwicklung an die beteiligte Versicherung umgehend weitergeleitet werden soll. Liegt dabei das Verschulden nicht auf Ihrer Seite, ist das unabhängige Kfz Schadengutachten für Sie sogar kostenlos, da die Kfz Assekuranzen Ihren Anteil vollumfänglich übernehmen. Setzen Sie also in Berlin auf ein objektives und unabhängiges Kfz Schadengutachten unter der Regie von Jörn Kessler, damit Sie umgehend zu Ihrem Recht und an Ihr Geld für die Regulierung Ihres Kfz Sachschadens kommen. Sie erreichen dazu unter der Nummer 030 - 707 119 72 Ihren Schadengutachter in Berlin rund um die Uhr.

FAQ - Im Falle eines Unfalles ergeben sich viele Fragen.

Wir haben hier die häufigsten Fragen zusammengefasst. Sollten Sie Fragen haben, die hier nicht beantwortet werden, können Sie sich gern an uns wenden.

  1. Ich hatte einen Unfall, was soll ich tun?

    Sofern Sie unverschuldet mit Ihrem Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, sollten Sie im eigenen Interesse unbedingt folgende Punkte beachten:
    Notieren Sie die Daten des Unfallverursachers:
    Name, Kfz-Kennzeichen, Versicherungsnummer.

    Wählen Sie einen Kfz-Sachverständigen ihres Vertrauens.
    Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen. Dies gilt selbst dann, wenn die Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen gewählt hat. Die Kosten für das Gutachten sind erstattungspflichtig. Im Falle eines Bagatellschadens (Schadenhöhe liegt nicht höher als 750,00 €) ist ein Gutachten in den häufigsten Fällen nicht nötig. Als Schadensnachweis ist hier meistens der Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt ausreichend.

  2. Steht es mir frei, welchen Kfz-Sachverständigen ich wähle?

    Grundsätzlich steht es Ihnen im Falle eines unverschuldeten Unfalles frei, an welchen Kfz-Sachverständigen Sie sich wenden. Es kommt häufig vor, dass Versicherungen einen eigens gewählten Kfz-Sachverständigen zur Begutachtung des Schadens bestellen. Der Geschädigte muss dies aber keinesfalls akzeptieren und hat das Recht jeden freien Kfz-Sachverständigen für die Erstellung des Schadengutachtens zu wählen.

  3. Wer kommt für die Kosten des Gutachters auf?

    Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. die eintretende Haftpflichtversicherung auch die Kosten des Kfz-Sachverständigen, da nach ständiger und gültiger Rechtsprechung des BGH die Kosten für ein Gutachten zum Schaden zählen, der dem Geschädigten zu ersetzen ist.

  4. Reicht es nicht aus, wenn die Versicherung des Unfallgegners einen eigenen Kfz-Sachverständigen mit der Schadensfeststellung beauftragt?

    Der Geschädigte ist gut beraten, wenn er immer auf Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen besteht. Der Sachverständige der Versicherungsgesellschaft arbeitet schließlich bei der Versicherung, die den Schaden letztlich zu bezahlen hat. Der Geschädigte sollte daher einen Sachverständigen seines Vertrauens beauftragen, der sicherstellt, daß auch Wertminderung, Nutzungsausfall, Restwert neben dem reinen Blechschaden richtig ermittelt werden.


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