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Unfallgutachten Berlin

Serviceorientierte Kfz-Unfallgutachten in Berlin

Ihre Interessen stehen für uns im Vordergrund, wenn es um die Schadenregulierung im Falle eines Autounfalls geht. Wird obendrein festgestellt, dass der Unfall ohne Ihr Verschulden geschehen ist, sollten Sie rasch reagieren und bei der Wahl eines Unfallgutachters in Berlin auf Unabhängigkeit, Service und fachliche Kompetenz setzen, damit der Kfz-Sachschaden umgehend reguliert werden kann. Dabei ist für Sie im Hinterkopf zu behalten, dass sich die Versicherung des Unfallverursachers an einem möglichst kleinen Ausgleichsbetrag und weniger an dem tatsächlich entstandenen Sachschaden orientiert. Doch sind Sie absolut frei in Ihrer Entscheidung, welchen Kfz-Sachverständigen Sie für die Erstellung des Unfallgutachtens bei Fremdverschulden engagieren möchten, damit Sie auch wirklich zu Ihrer rechtmäßigen Schadenregulierung gelangen und die Abwicklung für Sie kostenfrei bleibt. Ihre wohl erste Adresse für Unfallgutachten in Berlin ist das Ingenieurbüro Kessler, das Ihnen im Schadenfall mit Rat und Tat zur Seite steht – das sogar rund um die Uhr und auch an dem Ort, der von Ihnen innerhalb Berlins zur Aufnahme des Schadens vorschwebt.

30 Minuten für ein Unfallgutachten in Berlin und Umgebung

Der Kfz-Sachverständige und ausgebildete Werkstoffprüfer Jörn Kessler ist nämlich ganz in Ihrem Sinne innerhalb von 30 Minuten für ein Unfallgutachten in Berlin und Umgebung zur Stelle, um die Regulierung des Schadens rasch in die Wege leiten zu können. Denn auch dieser Service, sollte es zu einem Kfz Unfall gekommen sein, ist für Sie von großem Vorteil, da das qualifizierte Schadengutachten inklusive einer Kalkulation der anstehenden Kosten innerhalb von 24 Stunden direkt an die Versicherung oder an eine Werkstatt weitergeleitet wird. Überlassen Sie ein Kfz Unfallgutachten im Großraum Berlin nicht dem Zufall und involvieren Sie mit dem Diplom-Ingenieur Jörn Kessler einen kompetenten und versierten Sachverständigen, damit die Abwicklung des Schadens umfänglich und rasch über die Bühne geht!

FAQ - Im Falle eines Unfalles ergeben sich viele Fragen.

Wir haben hier die häufigsten Fragen zusammengefasst. Sollten Sie Fragen haben, die hier nicht beantwortet werden, können Sie sich gern an uns wenden.

  1. Ich hatte einen Unfall, was soll ich tun?

    Sofern Sie unverschuldet mit Ihrem Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, sollten Sie im eigenen Interesse unbedingt folgende Punkte beachten:
    Notieren Sie die Daten des Unfallverursachers:
    Name, Kfz-Kennzeichen, Versicherungsnummer.

    Wählen Sie einen Kfz-Sachverständigen ihres Vertrauens.
    Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen. Dies gilt selbst dann, wenn die Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen gewählt hat. Die Kosten für das Gutachten sind erstattungspflichtig. Im Falle eines Bagatellschadens (Schadenhöhe liegt nicht höher als 750,00 €) ist ein Gutachten in den häufigsten Fällen nicht nötig. Als Schadensnachweis ist hier meistens der Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt ausreichend.

  2. Steht es mir frei, welchen Kfz-Sachverständigen ich wähle?

    Grundsätzlich steht es Ihnen im Falle eines unverschuldeten Unfalles frei, an welchen Kfz-Sachverständigen Sie sich wenden. Es kommt häufig vor, dass Versicherungen einen eigens gewählten Kfz-Sachverständigen zur Begutachtung des Schadens bestellen. Der Geschädigte muss dies aber keinesfalls akzeptieren und hat das Recht jeden freien Kfz-Sachverständigen für die Erstellung des Schadengutachtens zu wählen.

  3. Wer kommt für die Kosten des Gutachters auf?

    Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. die eintretende Haftpflichtversicherung auch die Kosten des Kfz-Sachverständigen, da nach ständiger und gültiger Rechtsprechung des BGH die Kosten für ein Gutachten zum Schaden zählen, der dem Geschädigten zu ersetzen ist.

  4. Reicht es nicht aus, wenn die Versicherung des Unfallgegners einen eigenen Kfz-Sachverständigen mit der Schadensfeststellung beauftragt?

    Der Geschädigte ist gut beraten, wenn er immer auf Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen besteht. Der Sachverständige der Versicherungsgesellschaft arbeitet schließlich bei der Versicherung, die den Schaden letztlich zu bezahlen hat. Der Geschädigte sollte daher einen Sachverständigen seines Vertrauens beauftragen, der sicherstellt, daß auch Wertminderung, Nutzungsausfall, Restwert neben dem reinen Blechschaden richtig ermittelt werden.


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