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Was gilt es bei einem Kfz Unfallgutachten zu beachten?

Unabhängiger Kfz Unfallgutachter in Berlin

Nach einem Kfz Unfall mit einem Sachschaden, bei der die Höhe des sogenannten Bagatellschadens von 750 Euro übertroffen wird, ist besonders bei Fremdverschulden ein Kfz Schadengutachten angebracht, das von einem zertifizierten und unabhängigen Unfallgutachter erstellt wird. Erst so ist für Sie als Geschädigter weitestgehend gewährleistet, dass die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers den entstandenen Schaden auch vollumfänglich übernimmt. Ein solcher unabhängiger Kfz Unfallgutachtern in Berlin und für die angeschlossene Region um Berlin herum, ist der Diplom-Ingenieur Jörn Kessler, der jedoch nicht nur einzig ein qualifiziertes Unfallgutachten sowie eine Reparaturkalkulation erstellt. Denn darüber hinaus sollte auch der Zeitfaktor berücksichtigt werden, damit es zu umgehenden Ausgleichszahlungen kommt. Dahingehend nämlich ist die Aufnahme der unfallrelevanten Daten an Ihrem Auto innerhalb von circa 30 Minuten nach dem Unfallgeschehen und somit sogar vor Ort möglich – dies dann auch, wenn Sie es wünschen, bei einer Kfz Werkstatt oder an Ihrem Arbeitsplatz.

Vertrauenswürdiges Kfz Unfallgutachten

Sodann ist die Grundlage für ein aussagekräftiges und vertrauenswürdiges Kfz Unfallgutachten geschaffen, welches innerhalb von 24 Stunden an die Versicherung des Verursachers oder an einen Rechtsanwalt vom IBK Sachverständigenbüro in Berlin aus weitergeleitet werden kann. Dabei sollten Sie die wesentliche Information beachten, dass Sie bei der Wahl des Kfz Unfallgutachter absolut frei sind, wenn ein Fremdverschulden vorliegt. Ein unabhängiger Kfz Unfallgutachter in Berlin, wie er von Jörn Kessler repräsentiert wird, hilft Ihnen also umfassend bei der Bewältigung des unangenehmen Procederes, damit Sie möglichst schnell an Ihr Geld kommen, das für die Reparatur – oder im Falle eines Totalschadens – für die Neuanschaffung aufgebracht werden muss.

FAQ - Im Falle eines Unfalles ergeben sich viele Fragen.

Wir haben hier die häufigsten Fragen zusammengefasst. Sollten Sie Fragen haben, die hier nicht beantwortet werden, können Sie sich gern an uns wenden.

  1. Ich hatte einen Unfall, was soll ich tun?

    Sofern Sie unverschuldet mit Ihrem Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, sollten Sie im eigenen Interesse unbedingt folgende Punkte beachten:
    Notieren Sie die Daten des Unfallverursachers:
    Name, Kfz-Kennzeichen, Versicherungsnummer.

    Wählen Sie einen Kfz-Sachverständigen ihres Vertrauens.
    Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen. Dies gilt selbst dann, wenn die Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen gewählt hat. Die Kosten für das Gutachten sind erstattungspflichtig. Im Falle eines Bagatellschadens (Schadenhöhe liegt nicht höher als 750,00 €) ist ein Gutachten in den häufigsten Fällen nicht nötig. Als Schadensnachweis ist hier meistens der Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt ausreichend.

  2. Steht es mir frei, welchen Kfz-Sachverständigen ich wähle?

    Grundsätzlich steht es Ihnen im Falle eines unverschuldeten Unfalles frei, an welchen Kfz-Sachverständigen Sie sich wenden. Es kommt häufig vor, dass Versicherungen einen eigens gewählten Kfz-Sachverständigen zur Begutachtung des Schadens bestellen. Der Geschädigte muss dies aber keinesfalls akzeptieren und hat das Recht jeden freien Kfz-Sachverständigen für die Erstellung des Schadengutachtens zu wählen.

  3. Wer kommt für die Kosten des Gutachters auf?

    Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. die eintretende Haftpflichtversicherung auch die Kosten des Kfz-Sachverständigen, da nach ständiger und gültiger Rechtsprechung des BGH die Kosten für ein Gutachten zum Schaden zählen, der dem Geschädigten zu ersetzen ist.

  4. Reicht es nicht aus, wenn die Versicherung des Unfallgegners einen eigenen Kfz-Sachverständigen mit der Schadensfeststellung beauftragt?

    Der Geschädigte ist gut beraten, wenn er immer auf Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen besteht. Der Sachverständige der Versicherungsgesellschaft arbeitet schließlich bei der Versicherung, die den Schaden letztlich zu bezahlen hat. Der Geschädigte sollte daher einen Sachverständigen seines Vertrauens beauftragen, der sicherstellt, daß auch Wertminderung, Nutzungsausfall, Restwert neben dem reinen Blechschaden richtig ermittelt werden.


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