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Wer zahlt den Gutachter bei einem Kfz Unfall?

Abwicklung eines Kfz Sachschadens

Die rechtlichen Rahmenbedingungen und Spezifika bei einem Kfz Unfall sind die Grundlage für das Handeln und die Abwicklung eines Kfz Sachschadens. Aus der Rechtsprechung des BGH lässt sich ableiten, dass die Kosten für einen unabhängigen Kfz Unfallgutachter Bestandteil der Unfallkosten sind. Der Unfallverursacher, respektive dessen Kfz Haftpflichtversicherung, sind damit angehalten, die gesamten unfallbezogenen Kosten – also auch die für einen Gutachter – zu übernehmen. Doch wer zahlt den Gutachter bei einem Kfz Unfall, der durch Fremdverschulden zustande gekommen ist? Hier ist die Lage recht eindeutig, da in diesem Fall die Gutachterkosten vom Verursacher oder seiner Versicherung übernommen werden müssen. Lediglich bei sogenannten Bagatellschäden, bei der die Höhe des Schadens die Grenze von 750,00 Euro nicht überschreitet, kann sich die Versicherung weigern, die Kosten für einen unabhängigen Kfz Gutachter zu übernehmen. Dann genügt in aller Regel ein Kostenvoranschlag einer Kfz Werkstatt, die den Sachschaden entsprechend niedrig beziffert.

Liegt Fremdverschulden vor?

Liegt jedoch Fremdverschulden vor und ist die Schadenhöhe jenseits der Bagatellgrenze, sollten Sie einen zertifizierten und unabhängigen Kfz Unfallgutachter mit der Auswertung beauftragen, damit Sie rasch zu Ihrem Recht und damit auch an Ihr Geld für die Reparatur oder gegebenenfalls für die Neuanschaffung kommen. Der Diplom-Ingenieur Jörn Kessler aus Berlin erstellt unter Berücksichtigung Ihrer Umstände ein aussagekräftiges und für die Versicherung vertrauenswürdiges Kfz Schadengutachten innerhalb von 24 Stunden nach dem Geschehenen, welches dann umgehend an die Versicherung des Verursachers weitergeleitet wird. Auf diesen Service können Sie übrigens an jedem Tag der Woche rund um die Uhr zugreifen, falls Sie an einer raschen Schadenregulierung interessiert sind.

FAQ - Im Falle eines Unfalles ergeben sich viele Fragen.

Wir haben hier die häufigsten Fragen zusammengefasst. Sollten Sie Fragen haben, die hier nicht beantwortet werden, können Sie sich gern an uns wenden.

  1. Ich hatte einen Unfall, was soll ich tun?

    Sofern Sie unverschuldet mit Ihrem Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, sollten Sie im eigenen Interesse unbedingt folgende Punkte beachten:
    Notieren Sie die Daten des Unfallverursachers:
    Name, Kfz-Kennzeichen, Versicherungsnummer.

    Wählen Sie einen Kfz-Sachverständigen ihres Vertrauens.
    Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen. Dies gilt selbst dann, wenn die Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen gewählt hat. Die Kosten für das Gutachten sind erstattungspflichtig. Im Falle eines Bagatellschadens (Schadenhöhe liegt nicht höher als 750,00 €) ist ein Gutachten in den häufigsten Fällen nicht nötig. Als Schadensnachweis ist hier meistens der Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt ausreichend.

  2. Steht es mir frei, welchen Kfz-Sachverständigen ich wähle?

    Grundsätzlich steht es Ihnen im Falle eines unverschuldeten Unfalles frei, an welchen Kfz-Sachverständigen Sie sich wenden. Es kommt häufig vor, dass Versicherungen einen eigens gewählten Kfz-Sachverständigen zur Begutachtung des Schadens bestellen. Der Geschädigte muss dies aber keinesfalls akzeptieren und hat das Recht jeden freien Kfz-Sachverständigen für die Erstellung des Schadengutachtens zu wählen.

  3. Wer kommt für die Kosten des Gutachters auf?

    Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. die eintretende Haftpflichtversicherung auch die Kosten des Kfz-Sachverständigen, da nach ständiger und gültiger Rechtsprechung des BGH die Kosten für ein Gutachten zum Schaden zählen, der dem Geschädigten zu ersetzen ist.

  4. Reicht es nicht aus, wenn die Versicherung des Unfallgegners einen eigenen Kfz-Sachverständigen mit der Schadensfeststellung beauftragt?

    Der Geschädigte ist gut beraten, wenn er immer auf Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen besteht. Der Sachverständige der Versicherungsgesellschaft arbeitet schließlich bei der Versicherung, die den Schaden letztlich zu bezahlen hat. Der Geschädigte sollte daher einen Sachverständigen seines Vertrauens beauftragen, der sicherstellt, daß auch Wertminderung, Nutzungsausfall, Restwert neben dem reinen Blechschaden richtig ermittelt werden.


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