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Zertifizierter Kfz Sachverständiger in Berlin

Anerkannte Unfallgutachten eines zertifizierten Sachverständigen

Bei einem Unfallgutachten ist es unabdingbar, dass der Kfz Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers ein Gutachten vorliegt, das von einem zertifizierten Kfz Sachverständigen erstellt wurde. Dies, als Grundlage betrachtet, bringt Sie in die Position Ihre Ansprüche zur Regulierung eines Kfz Sachschadens möglichst schnell und vor allem vollumfänglich geltend zu machen. Liegt das Verschulden an dem Unfall nicht bei Ihnen, sind Sie bei der Wahl des Schadengutachters sogar vollkommen frei, auch wenn Ihnen manche Kfz Versicherungsgesellschaften etwas anderes erzählen. Der vollständige Schadenausgleich liegt demnach ganz in Ihrem Interesse und so sollten Sie auf einen unabhängigen, qualifizierten und zertifizierten Kfz Sachverständigen setzen, der Ihnen in Berlin in Person von Diplom-Ingenieur Jörn Kessler für Ihre Belange zur Seite stehen wird. Die großen Vorteile liegen allerdings nicht nur in dem reinen Unfallgutachten. Es sind nämlich die besonderen Serviceleistungen, die für eine Beauftragung von Jörn Kessler sprechen.

Dokumentation und der Auswertung der Unfalldaten

Herr Jörn Kessler als Kfz Sachverständiger in Berlin ist nach Auftragserteilung und Wunsch innerhalb von einer halben Stunde am Unfallort – und das sogar rund um die Uhr, wenn Sie es nötig erachten. Sodann kann mit der Dokumentation und der Auswertung der Unfalldaten an Ihrem Kfz begonnen werden. Damit wird dann auch eine Direktabrechnung mit der Versicherung des Unfallverursachers schon nach 24 Stunden möglich, damit Sie ohne große zeitliche Verzögerung an Ihr Geld kommen, das für die Reparatur oder die Neunanschaffung bei einem wirtschaftlichen Totalschaden vonnöten ist. Ein unabhängiger und zertifizierter Kfz Sachverständiger in Berlin bedeutet für Sie also nach einem unverschuldeten Unfall einen nicht zu verachtenden Mehrwert, auf den Sie nicht verzichten sollten.

FAQ - Im Falle eines Unfalles ergeben sich viele Fragen.

Wir haben hier die häufigsten Fragen zusammengefasst. Sollten Sie Fragen haben, die hier nicht beantwortet werden, können Sie sich gern an uns wenden.

  1. Ich hatte einen Unfall, was soll ich tun?

    Sofern Sie unverschuldet mit Ihrem Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, sollten Sie im eigenen Interesse unbedingt folgende Punkte beachten:
    Notieren Sie die Daten des Unfallverursachers:
    Name, Kfz-Kennzeichen, Versicherungsnummer.

    Wählen Sie einen Kfz-Sachverständigen ihres Vertrauens.
    Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen. Dies gilt selbst dann, wenn die Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen gewählt hat. Die Kosten für das Gutachten sind erstattungspflichtig. Im Falle eines Bagatellschadens (Schadenhöhe liegt nicht höher als 750,00 €) ist ein Gutachten in den häufigsten Fällen nicht nötig. Als Schadensnachweis ist hier meistens der Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt ausreichend.

  2. Steht es mir frei, welchen Kfz-Sachverständigen ich wähle?

    Grundsätzlich steht es Ihnen im Falle eines unverschuldeten Unfalles frei, an welchen Kfz-Sachverständigen Sie sich wenden. Es kommt häufig vor, dass Versicherungen einen eigens gewählten Kfz-Sachverständigen zur Begutachtung des Schadens bestellen. Der Geschädigte muss dies aber keinesfalls akzeptieren und hat das Recht jeden freien Kfz-Sachverständigen für die Erstellung des Schadengutachtens zu wählen.

  3. Wer kommt für die Kosten des Gutachters auf?

    Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. die eintretende Haftpflichtversicherung auch die Kosten des Kfz-Sachverständigen, da nach ständiger und gültiger Rechtsprechung des BGH die Kosten für ein Gutachten zum Schaden zählen, der dem Geschädigten zu ersetzen ist.

  4. Reicht es nicht aus, wenn die Versicherung des Unfallgegners einen eigenen Kfz-Sachverständigen mit der Schadensfeststellung beauftragt?

    Der Geschädigte ist gut beraten, wenn er immer auf Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen besteht. Der Sachverständige der Versicherungsgesellschaft arbeitet schließlich bei der Versicherung, die den Schaden letztlich zu bezahlen hat. Der Geschädigte sollte daher einen Sachverständigen seines Vertrauens beauftragen, der sicherstellt, daß auch Wertminderung, Nutzungsausfall, Restwert neben dem reinen Blechschaden richtig ermittelt werden.


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