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Sachverständigenbüro Berlin

Kfz-Unfallgutachten mit Sachverstand und allen Services

Bei einem Kfz-Unfall mit Sachschaden ist eine möglichst schnelle und unkomplizierte Regulierung des Schadens für Sie als Unfallbeteiligten ohne schuldhaften Beitrag zum Geschehen natürlich ausgesprochen wünschenswert. Ist also ein Sachschaden an Ihrem Kfz durch Fremdverschulden entstanden, ist ein Kfz-Gutachten von einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen gefragt, das von der Versicherung des Unfallverursachers vollumfänglich akzeptiert wird, damit Sie umgehend zu Ihrem Recht, und damit zu einem finanziellen Ausgleich kommen. Handelt es sich dabei um ein nachweisliches Fremdverschulden, ist die Erstellung des Unfallgutachtens für Sie im Übrigen kostenfrei. Die Versicherung des Verursachers übernimmt damit die Kosten für das Gutachten an Ihrem Kraftfahrzeug. Das IBK Sachverständigenbüro Berlin unter der Leitung des Diplom-Ingenieurs Jörn Kessler, der als verbandsgeprüfter und zertifizierter Kfz-Sachverständiger objektive und vertrauenswürdige Unfallgutachten in Berlin und Umgebung erstellt, sorgt obendrein innerhalb von 24 Stunden für ein Schadengutachten inklusive der Reparaturkalkulation, das vom IBK Sachverständigenbüro Berlin aus direkt an die zuständige Versicherung oder an einen mit dem Fall betrauten Rechtsanwalt weitergeleitet wird.

Beschleunigung des Gutachten- und Schadenregulierungsverfahren

Eine weitere Beschleunigung des Gutachten- und Schadenregulierungsverfahren erfahren Sie als möglicher Kunde des Kfz Sachverständigenbüros in Berlin durch einen 30-Minuten Vor-Ort-Service. Dabei ist Ihr Kfz Sachverständiger Jörn Kessler für Sie 24 Stunden erreichbar und kann alsbald am Unfallort, bei Ihnen zu Hause oder an der Werkstatt sein, die die Reparatur Ihres Autos durchführt. Ganz in Ihrem Sinne wird daraufhin ein unabhängiges Kfz Schadengutachten erstellt, das sachlich selbstredend vollkommen korrekt und damit für die Versicherung für die Regulierung des entstandenen Schadens nachvollziehbar ist. Von den herausragenden Services und der besonders zuverlässigen Abwicklung wissen bereits etliche Kunden zu berichten, wie die Erfahrungen mit dem IBK Sachverständigenbüro Berlin von Jörn Kessler kundtun.

FAQ - Im Falle eines Unfalles ergeben sich viele Fragen.

Wir haben hier die häufigsten Fragen zusammengefasst. Sollten Sie Fragen haben, die hier nicht beantwortet werden, können Sie sich gern an uns wenden.

  1. Ich hatte einen Unfall, was soll ich tun?

    Sofern Sie unverschuldet mit Ihrem Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, sollten Sie im eigenen Interesse unbedingt folgende Punkte beachten:
    Notieren Sie die Daten des Unfallverursachers:
    Name, Kfz-Kennzeichen, Versicherungsnummer.

    Wählen Sie einen Kfz-Sachverständigen ihres Vertrauens.
    Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen. Dies gilt selbst dann, wenn die Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen gewählt hat. Die Kosten für das Gutachten sind erstattungspflichtig. Im Falle eines Bagatellschadens (Schadenhöhe liegt nicht höher als 750,00 €) ist ein Gutachten in den häufigsten Fällen nicht nötig. Als Schadensnachweis ist hier meistens der Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt ausreichend.

  2. Steht es mir frei, welchen Kfz-Sachverständigen ich wähle?

    Grundsätzlich steht es Ihnen im Falle eines unverschuldeten Unfalles frei, an welchen Kfz-Sachverständigen Sie sich wenden. Es kommt häufig vor, dass Versicherungen einen eigens gewählten Kfz-Sachverständigen zur Begutachtung des Schadens bestellen. Der Geschädigte muss dies aber keinesfalls akzeptieren und hat das Recht jeden freien Kfz-Sachverständigen für die Erstellung des Schadengutachtens zu wählen.

  3. Wer kommt für die Kosten des Gutachters auf?

    Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. die eintretende Haftpflichtversicherung auch die Kosten des Kfz-Sachverständigen, da nach ständiger und gültiger Rechtsprechung des BGH die Kosten für ein Gutachten zum Schaden zählen, der dem Geschädigten zu ersetzen ist.

  4. Reicht es nicht aus, wenn die Versicherung des Unfallgegners einen eigenen Kfz-Sachverständigen mit der Schadensfeststellung beauftragt?

    Der Geschädigte ist gut beraten, wenn er immer auf Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen besteht. Der Sachverständige der Versicherungsgesellschaft arbeitet schließlich bei der Versicherung, die den Schaden letztlich zu bezahlen hat. Der Geschädigte sollte daher einen Sachverständigen seines Vertrauens beauftragen, der sicherstellt, daß auch Wertminderung, Nutzungsausfall, Restwert neben dem reinen Blechschaden richtig ermittelt werden.


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