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Kfz-Gutachter Berlin

Unabhängige Kfz-Gutachten für den Raum Berlin

Im Falle eines Unfalls mit einem Kfz-Sachschaden ist eine schnelle Abwicklung zur Schadensregulierung, insbesondere für die Geschädigten, äußerst wünschenswert. Dazu ist jedoch ein qualifiziertes Schadengutachten vonnöten, um den Anspruch gegenüber einer Versicherung zu untermauern. Der Diplom-Ingenieur Jörn Kessler, Mitglied des Bundesverbandes für Sachverständige aller Branchen e.V., arbeitet als unabhängiger Kfz-Sachverständiger und Kfz-Gutachter in Berlin und der Region, um Ihnen unkompliziert zu Ihrem Recht zu verhelfen. Die Leistungen beziehen sich dabei allerdings nicht auf die Erstellung eines Gutachtens alleine. Auch die Direktabrechnung mit der Versicherung, welche in aller Regel innerhalb von 24 Stunden vom Ingenieurbüro Kessler aus erfolgen kann, stellt für Sie eine Erleichterung des Abwicklungs-Procedere dar. Kam der Schaden an Ihrem Kfz durch Fremdverschulden zustande, ist die Erstellung des Gutachtens für Sie sogar kostenlos und die Versicherung des Unfallverursachers übernimmt dafür den Kostenanteil. Deswegen sollten Sie, wenn ein Kfz-Gutachter in Berlin vonnöten sein sollte, auf dessen Unabhängigkeit achten, damit ganz in Ihrem Sinne der tatsächlich entstandene Schaden an Ihrem Kfz beziffert wird.

Zuverlässiger Kfz-Gutachter in Berlin

Jörn Kessler ist der Sachverständige Ihres Vertrauens und ermittelt u.a. dabei die Wertminderung, den Nutzungsausfall und auch den Restwert, damit Sie als Geschädigter eine faire und prompte Abwicklung erfahren. Muss es einmal besonders schnell mit der Erstellung eines Kfz-Gutachtens gehen, steht Ihnen auch ein Vor-Ort-Service zur Verfügung. Innerhalb von rund 30 Minuten sind wir für Sie am Ort des Unfallgeschehens oder besuchen Sie zu Hause, beziehungsweise am Arbeitsplatz – dabei sind wir rund um die Uhr für Sie erreichbar! Bilden Sie sich doch gleich eine Meinung über die Qualität unserer Leistungen als unabhängiger Kfz-Gutachter in Berlin und lassen Sie die einhellig positiven Erfahrungsberichte bei Proven-Expert auf sich wirken.

FAQ - Im Falle eines Unfalles ergeben sich viele Fragen.

Wir haben hier die häufigsten Fragen zusammengefasst. Sollten Sie Fragen haben, die hier nicht beantwortet werden, können Sie sich gern an uns wenden.

  1. Ich hatte einen Unfall, was soll ich tun?

    Sofern Sie unverschuldet mit Ihrem Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, sollten Sie im eigenen Interesse unbedingt folgende Punkte beachten:
    Notieren Sie die Daten des Unfallverursachers:
    Name, Kfz-Kennzeichen, Versicherungsnummer.

    Wählen Sie einen Kfz-Sachverständigen ihres Vertrauens.
    Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen. Dies gilt selbst dann, wenn die Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen gewählt hat. Die Kosten für das Gutachten sind erstattungspflichtig. Im Falle eines Bagatellschadens (Schadenhöhe liegt nicht höher als 750,00 €) ist ein Gutachten in den häufigsten Fällen nicht nötig. Als Schadensnachweis ist hier meistens der Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt ausreichend.

  2. Steht es mir frei, welchen Kfz-Sachverständigen ich wähle?

    Grundsätzlich steht es Ihnen im Falle eines unverschuldeten Unfalles frei, an welchen Kfz-Sachverständigen Sie sich wenden. Es kommt häufig vor, dass Versicherungen einen eigens gewählten Kfz-Sachverständigen zur Begutachtung des Schadens bestellen. Der Geschädigte muss dies aber keinesfalls akzeptieren und hat das Recht jeden freien Kfz-Sachverständigen für die Erstellung des Schadengutachtens zu wählen.

  3. Wer kommt für die Kosten des Gutachters auf?

    Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. die eintretende Haftpflichtversicherung auch die Kosten des Kfz-Sachverständigen, da nach ständiger und gültiger Rechtsprechung des BGH die Kosten für ein Gutachten zum Schaden zählen, der dem Geschädigten zu ersetzen ist.

  4. Reicht es nicht aus, wenn die Versicherung des Unfallgegners einen eigenen Kfz-Sachverständigen mit der Schadensfeststellung beauftragt?

    Der Geschädigte ist gut beraten, wenn er immer auf Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen besteht. Der Sachverständige der Versicherungsgesellschaft arbeitet schließlich bei der Versicherung, die den Schaden letztlich zu bezahlen hat. Der Geschädigte sollte daher einen Sachverständigen seines Vertrauens beauftragen, der sicherstellt, daß auch Wertminderung, Nutzungsausfall, Restwert neben dem reinen Blechschaden richtig ermittelt werden.


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