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Auto Unfallgutachter in Berlin

Autounfall mit Sachschaden

Nach einem Kfz Unfall ist guter Rat und guter Beistand nicht unbedingt teuer. Vor allem, wenn bei dem Autounfall mit Sachschaden Fremdverschulden vorliegt, werden die Kosten für die Reparatur und die Erstellung eines qualifizierten Kfz Schadengutachtens von der Versicherung des Unfallverursachers in aller Regel übernommen. Dazu bedarf aber selbstverständlich eines anerkannten und vertrauenswürdigen Gutachters, wie Sie ihn in Diplom-Ingenieur Jörn Kessler vorfinden. Als verbandsgeprüfter Kfz Sachverständiger und ausgebildetem Werkstoffprüfer erhalten Sie vom Ingenieurbüro Kessler in Berlin ein Auto Unfallgutachten, wie auch eine Reparaturkalkulation, die Sie an die beteiligte Kfz Haftpflichtversicherung oder an eine Autowerkstatt weiterleiten können. Damit Sie aber von dem ganzen Spektrum der Serviceleistungen profitieren, können Sie mit dem IBK-Ingenieurbüro auch eine Direktabrechnung mit der Versicherung vereinbaren, wenn Sie eine möglichst schnelle Abwicklung anvisieren.

Autounfallgutachter in Berlin am Unfallort

Selbst die Aufnahme der schadenbezogenen Daten ist sogar vor Ort möglich. Innerhalb von 30 Minuten nämlich, kann Herr Jörn Kessler als Autounfallgutachter in Berlin am Unfallort oder an Ihrem Arbeitsplatz sein und mit seiner Tätigkeit zu beginnen. Sodann ist auch eine Erstellung des Unfallgutachtens innerhalb von 24 Stunden möglich. Liegt dann damit das qualifizierte Unfallgutachten der Kfz Haftpflichtversicherung vor, kann die Schadensregulierung umgehend stattfinden. Sie müssen also nicht so lange auf die Ausgleichzahlungen warten, wenn die Versicherung erkennt, dass das Kfz Gutachten von einem anerkannten Sachverständigen wie Herrn Jörn Kessler angefertigt wurde. Überzeugen Sie sich am besten selbst von der Zuverlässigkeit und den bereits nachweisbaren Erfolgen, indem Sie sich an den neutralen Kundenbewertungen orientieren, die Sie in Fülle über das Ingenieurbüro IBK aus Berlin über das ProvenExpert Bewertungsportal vorfinden.

FAQ - Im Falle eines Unfalles ergeben sich viele Fragen.

Wir haben hier die häufigsten Fragen zusammengefasst. Sollten Sie Fragen haben, die hier nicht beantwortet werden, können Sie sich gern an uns wenden.

  1. Ich hatte einen Unfall, was soll ich tun?

    Sofern Sie unverschuldet mit Ihrem Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, sollten Sie im eigenen Interesse unbedingt folgende Punkte beachten:
    Notieren Sie die Daten des Unfallverursachers:
    Name, Kfz-Kennzeichen, Versicherungsnummer.

    Wählen Sie einen Kfz-Sachverständigen ihres Vertrauens.
    Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen. Dies gilt selbst dann, wenn die Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen gewählt hat. Die Kosten für das Gutachten sind erstattungspflichtig. Im Falle eines Bagatellschadens (Schadenhöhe liegt nicht höher als 750,00 €) ist ein Gutachten in den häufigsten Fällen nicht nötig. Als Schadensnachweis ist hier meistens der Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt ausreichend.

  2. Steht es mir frei, welchen Kfz-Sachverständigen ich wähle?

    Grundsätzlich steht es Ihnen im Falle eines unverschuldeten Unfalles frei, an welchen Kfz-Sachverständigen Sie sich wenden. Es kommt häufig vor, dass Versicherungen einen eigens gewählten Kfz-Sachverständigen zur Begutachtung des Schadens bestellen. Der Geschädigte muss dies aber keinesfalls akzeptieren und hat das Recht jeden freien Kfz-Sachverständigen für die Erstellung des Schadengutachtens zu wählen.

  3. Wer kommt für die Kosten des Gutachters auf?

    Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. die eintretende Haftpflichtversicherung auch die Kosten des Kfz-Sachverständigen, da nach ständiger und gültiger Rechtsprechung des BGH die Kosten für ein Gutachten zum Schaden zählen, der dem Geschädigten zu ersetzen ist.

  4. Reicht es nicht aus, wenn die Versicherung des Unfallgegners einen eigenen Kfz-Sachverständigen mit der Schadensfeststellung beauftragt?

    Der Geschädigte ist gut beraten, wenn er immer auf Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen besteht. Der Sachverständige der Versicherungsgesellschaft arbeitet schließlich bei der Versicherung, die den Schaden letztlich zu bezahlen hat. Der Geschädigte sollte daher einen Sachverständigen seines Vertrauens beauftragen, der sicherstellt, daß auch Wertminderung, Nutzungsausfall, Restwert neben dem reinen Blechschaden richtig ermittelt werden.


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