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Geprüfter Kfz Sachverständiger in Berlin

Mit Erfahrung und Kompetenz Werte erhalten

Die geldliche Wiedergutmachung eines Sachschadens nach einem Kfz Unfall steht vor allem dann im Vordergrund, wenn dabei ein nachweisliches Fremdverschulden vorliegt. Denn gerade wenn man nicht als Verursacher des Schadens einen Mobilitätsausfall hat und Ansprüche für eine Reparatur oder eine Neuanschaffung geltend machen will, ist ein Kfz Schadengutachten gefragt, das aufgrund seiner Unabhängigkeit und seiner Qualifizierung einen möglichst fixe Regulierung ermöglicht. Erfahrung, Kompetenz und ein schneller Service sind dann die Eckpfeiler für einen umgehenden Ausgleich mit der Kfz Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Damit Sie im Falle eines solch unangenehmen Vorfalls auch wirklich nicht lange auf den Kosten sitzen bleiben, sollten Sie diverse Punkte in Betracht ziehen. Denn erstens sind Sie bei Fremdverschulden in der Wahl des Kfz Unfallgutachters frei und zweitens werden Ihnen dann auch die Kosten für ein derart gelagertes Kfz Unfallgutachten zurückerstattet.

Ihr geprüfter Kfz Sachverständiger in Berlin

Der Diplom-Ingenieur Jörn Kessler als geprüfter Kfz Sachverständiger in Berlin wird Ihnen allerdings noch mehr als nur die reine Erstellung eines Gutachtens bieten. Sie erreichen das IBK Sachverständigenbüro in Berlin nämlich rund um die Uhr, womit dann einhergehend auch die Möglichkeit besteht, dass die Aufnahme der Unfalldaten innerhalb von circa 30 Minuten am Unfallort geschehen kann. Am darauffolgenden Tag liegt somit bereits ein Kfz Schadengutachten nebst einer Reparaturkalkulation vor, die ohne Umwege an die Versicherung weitergeleitet werden wird, wenn Sie darauf bestehen. Jörn Kessler, Ihr geprüfter Kfz Sachverständiger in Berlin, tritt für Ihre Belange als unabhängiger, zertifizierter und bei den Versicherungsgesellschaften anerkannter Schadengutachter für Ihre Belange ein, damit eine rasche Schadenregulierung gelebte Realität wird.

FAQ - Im Falle eines Unfalles ergeben sich viele Fragen.

Wir haben hier die häufigsten Fragen zusammengefasst. Sollten Sie Fragen haben, die hier nicht beantwortet werden, können Sie sich gern an uns wenden.

  1. Ich hatte einen Unfall, was soll ich tun?

    Sofern Sie unverschuldet mit Ihrem Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, sollten Sie im eigenen Interesse unbedingt folgende Punkte beachten:
    Notieren Sie die Daten des Unfallverursachers:
    Name, Kfz-Kennzeichen, Versicherungsnummer.

    Wählen Sie einen Kfz-Sachverständigen ihres Vertrauens.
    Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen. Dies gilt selbst dann, wenn die Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen gewählt hat. Die Kosten für das Gutachten sind erstattungspflichtig. Im Falle eines Bagatellschadens (Schadenhöhe liegt nicht höher als 750,00 €) ist ein Gutachten in den häufigsten Fällen nicht nötig. Als Schadensnachweis ist hier meistens der Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt ausreichend.

  2. Steht es mir frei, welchen Kfz-Sachverständigen ich wähle?

    Grundsätzlich steht es Ihnen im Falle eines unverschuldeten Unfalles frei, an welchen Kfz-Sachverständigen Sie sich wenden. Es kommt häufig vor, dass Versicherungen einen eigens gewählten Kfz-Sachverständigen zur Begutachtung des Schadens bestellen. Der Geschädigte muss dies aber keinesfalls akzeptieren und hat das Recht jeden freien Kfz-Sachverständigen für die Erstellung des Schadengutachtens zu wählen.

  3. Wer kommt für die Kosten des Gutachters auf?

    Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. die eintretende Haftpflichtversicherung auch die Kosten des Kfz-Sachverständigen, da nach ständiger und gültiger Rechtsprechung des BGH die Kosten für ein Gutachten zum Schaden zählen, der dem Geschädigten zu ersetzen ist.

  4. Reicht es nicht aus, wenn die Versicherung des Unfallgegners einen eigenen Kfz-Sachverständigen mit der Schadensfeststellung beauftragt?

    Der Geschädigte ist gut beraten, wenn er immer auf Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen besteht. Der Sachverständige der Versicherungsgesellschaft arbeitet schließlich bei der Versicherung, die den Schaden letztlich zu bezahlen hat. Der Geschädigte sollte daher einen Sachverständigen seines Vertrauens beauftragen, der sicherstellt, daß auch Wertminderung, Nutzungsausfall, Restwert neben dem reinen Blechschaden richtig ermittelt werden.


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