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Gutachter nach einem Unfall selbst wählen

Freie Wahl eines Kfz-Gutachters?

Wenn es nach einem Kfz Unfall darum geht, die tatsächlich entstandene Höhe eines Sachschadens an Ihrem Wagen zu bestimmen, ist es ratsam und auch nur in Ihrem Interesse, wenn Sie einen Kfz Sachverständigen beauftragen, der nicht von Versicherung selbst zur Begutachtung bestellt worden ist. Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn es sich um Fremdverschulden handelt, denn insbesondere dann sind Sie schon per se frei in der Wahl eines Kfz Gutachters. Handelt es sich jedoch um einen sogenannten Versicherungsgutachter, laufen Sie u.U. Gefahr, dass Sie nicht die vollen bzw. tatsächlich entstandenen Reparaturkosten oder den Zeitwert Ihres Autos zurückerstattet bekommen. Es gilt also die Frage zu klären, ob Sie einen Kfz Gutachter nach einem Unfall selbst wählen dürfen. Hierzu sind Sie in jedem Fall berechtigt und wenn es sich nachweislich um einen fremdverschuldeten Unfall handelt, gehen die Gutachterkosten ebenso zu Lasten der Kfz Versicherung des Verursachers wie der Schaden selbst. Mit anderen Worten ist ein Kfz Gutachten für Sie kostenlos, wenn ein Fremdverschulden vorliegt.

Kfz Schadengutachten oder Reparaturkalkulation

Doch sollte im Idealfall das notwendige Kfz Schadengutachten oder die Reparaturkalkulation von der Versicherung auch umgehend anerkannt werden. Somit benötigen Sie einen zertifizierten, verbandsgeprüften und objektiven Kfz Gutachter, der einem unabhängigen Berufsverband angehört, damit Sie ohne große zeitliche Verluste zu Ihrem Recht und damit dann auch zu Ihrem Geld kommen. In Berlin und der dazugehörigen Region finden Sie in Diplom-Ingenieur Jörn Kessler einen ebensolchen Kfz Sachverständigen, der sogar einen Vor-Ort-Service bietet und damit innerhalb von rund 30 Minuten zum Unfallort kommen kann, so dass Sie dann schon nach 24 Stunden einen einwandfreies Gutachten zur Weiterleitung an die Versicherung vorliegen haben.

FAQ - Im Falle eines Unfalles ergeben sich viele Fragen.

Wir haben hier die häufigsten Fragen zusammengefasst. Sollten Sie Fragen haben, die hier nicht beantwortet werden, können Sie sich gern an uns wenden.

  1. Ich hatte einen Unfall, was soll ich tun?

    Sofern Sie unverschuldet mit Ihrem Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, sollten Sie im eigenen Interesse unbedingt folgende Punkte beachten:
    Notieren Sie die Daten des Unfallverursachers:
    Name, Kfz-Kennzeichen, Versicherungsnummer.

    Wählen Sie einen Kfz-Sachverständigen ihres Vertrauens.
    Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen. Dies gilt selbst dann, wenn die Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen gewählt hat. Die Kosten für das Gutachten sind erstattungspflichtig. Im Falle eines Bagatellschadens (Schadenhöhe liegt nicht höher als 750,00 €) ist ein Gutachten in den häufigsten Fällen nicht nötig. Als Schadensnachweis ist hier meistens der Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt ausreichend.

  2. Steht es mir frei, welchen Kfz-Sachverständigen ich wähle?

    Grundsätzlich steht es Ihnen im Falle eines unverschuldeten Unfalles frei, an welchen Kfz-Sachverständigen Sie sich wenden. Es kommt häufig vor, dass Versicherungen einen eigens gewählten Kfz-Sachverständigen zur Begutachtung des Schadens bestellen. Der Geschädigte muss dies aber keinesfalls akzeptieren und hat das Recht jeden freien Kfz-Sachverständigen für die Erstellung des Schadengutachtens zu wählen.

  3. Wer kommt für die Kosten des Gutachters auf?

    Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. die eintretende Haftpflichtversicherung auch die Kosten des Kfz-Sachverständigen, da nach ständiger und gültiger Rechtsprechung des BGH die Kosten für ein Gutachten zum Schaden zählen, der dem Geschädigten zu ersetzen ist.

  4. Reicht es nicht aus, wenn die Versicherung des Unfallgegners einen eigenen Kfz-Sachverständigen mit der Schadensfeststellung beauftragt?

    Der Geschädigte ist gut beraten, wenn er immer auf Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen besteht. Der Sachverständige der Versicherungsgesellschaft arbeitet schließlich bei der Versicherung, die den Schaden letztlich zu bezahlen hat. Der Geschädigte sollte daher einen Sachverständigen seines Vertrauens beauftragen, der sicherstellt, daß auch Wertminderung, Nutzungsausfall, Restwert neben dem reinen Blechschaden richtig ermittelt werden.


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