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Kfz Gutachten in Berlin

Bei Fremdverschulden richtig handeln

Ein Autounfall mit Sachschaden ist stets ein aufwendiger administrativer Prozess, der nach Möglichkeit ohne zeitliche Reibungsverluste über die Bühne gehen sollte. Vor allem wenn Sie zwar an einem Unfall beteiligt, jedoch unschuldig sind, ist eine schnelle Regulierung der Reparaturkosten mehr als wünschenswert. Das richtige Handeln ist demnach wichtig, wenn Sie einen raschen Ausgleich der Zahlungen anstreben. Sie sollten demgemäß beachten, dass Sie einen unabhängigen Kfz Gutachter wählen, dessen Schadengutachten bei den Versicherungsgesellschaften anerkannt sind und der Ihre Interessen verfolgt, bis es zu einer finalen Regulierung kommt. Ein solches Kfz Gutachten in Berlin wird Ihnen vom Diplom Ingenieur Jörn Kessler aus dem IBK Gutachtenbüro heraus erstellt – und das sogar vor Ort und binnen rund 30 Minuten innerhalb der Berliner Region. Alsbald, oder genauer gesagt nach schon 24 Stunden nach der Aufnahme der Daten aufgrund der Sachlage, liegt dann ein Kfz Gutachten, wie auch eine für die Haftpflichtversicherung nachvollziehbare Reparaturkalkulation vor, die unverzüglich weitergeleitet werden wird.

Kfz Schadengutachten von Herrn Jörn Kessler sind vertrauenswürdig

Da es sich dann um ein qualifiziertes Kfz Gutachten aus der Feder eines verbandsgeprüften und zertifizierten Kfz Sachverständigen handelt, der für seine Unabhängigkeit und Objektivität anerkannt ist, werden Sie auf die Ausgleichszahlungen nicht lange warten müssen. Als Mitglied des Bundesverbandes für Sachverständige aller Branchen e.V. werden die Kfz Schadengutachten von Herrn Jörn Kessler als besonders vertrauenswürdig erachtet. Sie erreichen das IBK Ingenieurbüro rund um die Uhr und es stehen Ihnen dabei zwei Anlaufstellen zur Verfügung. Der Hauptsitz befindet sich am Eichborndamm 73 in Berlin-Reinickendorf, die Zweigniederlassung hat ihren Sitz in der Brunowstraße 12 in Berlin-Tegel. Beide Niederlassungen erreichen Sie dabei unter der Nummer 030-707 119 72.

FAQ - Im Falle eines Unfalles ergeben sich viele Fragen.

Wir haben hier die häufigsten Fragen zusammengefasst. Sollten Sie Fragen haben, die hier nicht beantwortet werden, können Sie sich gern an uns wenden.

  1. Ich hatte einen Unfall, was soll ich tun?

    Sofern Sie unverschuldet mit Ihrem Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, sollten Sie im eigenen Interesse unbedingt folgende Punkte beachten:
    Notieren Sie die Daten des Unfallverursachers:
    Name, Kfz-Kennzeichen, Versicherungsnummer.

    Wählen Sie einen Kfz-Sachverständigen ihres Vertrauens.
    Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen. Dies gilt selbst dann, wenn die Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen gewählt hat. Die Kosten für das Gutachten sind erstattungspflichtig. Im Falle eines Bagatellschadens (Schadenhöhe liegt nicht höher als 750,00 €) ist ein Gutachten in den häufigsten Fällen nicht nötig. Als Schadensnachweis ist hier meistens der Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt ausreichend.

  2. Steht es mir frei, welchen Kfz-Sachverständigen ich wähle?

    Grundsätzlich steht es Ihnen im Falle eines unverschuldeten Unfalles frei, an welchen Kfz-Sachverständigen Sie sich wenden. Es kommt häufig vor, dass Versicherungen einen eigens gewählten Kfz-Sachverständigen zur Begutachtung des Schadens bestellen. Der Geschädigte muss dies aber keinesfalls akzeptieren und hat das Recht jeden freien Kfz-Sachverständigen für die Erstellung des Schadengutachtens zu wählen.

  3. Wer kommt für die Kosten des Gutachters auf?

    Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. die eintretende Haftpflichtversicherung auch die Kosten des Kfz-Sachverständigen, da nach ständiger und gültiger Rechtsprechung des BGH die Kosten für ein Gutachten zum Schaden zählen, der dem Geschädigten zu ersetzen ist.

  4. Reicht es nicht aus, wenn die Versicherung des Unfallgegners einen eigenen Kfz-Sachverständigen mit der Schadensfeststellung beauftragt?

    Der Geschädigte ist gut beraten, wenn er immer auf Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen besteht. Der Sachverständige der Versicherungsgesellschaft arbeitet schließlich bei der Versicherung, die den Schaden letztlich zu bezahlen hat. Der Geschädigte sollte daher einen Sachverständigen seines Vertrauens beauftragen, der sicherstellt, daß auch Wertminderung, Nutzungsausfall, Restwert neben dem reinen Blechschaden richtig ermittelt werden.


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