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Kfz Sachverständiger bei einem Autounfall in Berlin

Sofortige Gutachter-Unterstützung bei einem Autounfall in Berlin

Ein Autounfall kann im ungünstigsten Fall eine Abwicklungsprozedur nach sich ziehen, die sehr unangenehm und zeitraubend ist. Denn verständlicherweise wollen Versicherungen so wenig Geld wie nur möglich für die Reparatur oder die Neuanschaffung aufwenden. Das gilt selbstredend auch, wenn bei einem Kfz Unfall ein nachweisliches Fremdverschulden vorliegt. Doch in genau diesem Punkt sollten Sie sich einige Fakten und rechtliche Umstände ins Gedächtnis rufen, damit Sie auch tatsächlich zu Ihren Ausgleichzahlungen in voller Höhe gelangen. Denn bei Fremdverschulden sind Sie einerseits in der Lage, Ihren Kfz Gutachter frei zu wählen. Ein damit einhergehendes unabhängiges Kfz Unfallgutachten, das Ihre Interessen berücksichtigt, bringt Sie nämlich ein ganzes Stück an die Regresszahlungen der Versicherungen näher. Auch von immensem Vorteil ist es, wenn Sie möglichst bald ein verwertbares und qualifiziertes Kfz Schadengutachten nebst einer Reparaturkalkulation in den Händen halten, oder diese Unterlagen prompt an die Versicherung weiterreichen können.

Kfz Gutachter bei einem Autounfall

Hier greifen schon direkt nach dem Unfallgeschehen die Serviceleistungen von Diplom-Ingenieur Jörn Kessler aus Berlin. Denn es zählt für den Kfz Sachverständigen und Werkstoffprüfer neben der Qualität und der Nachvollziehbarkeit des Schadengutachtens auch die Geschwindigkeit. Innerhalb von circa 30 Minuten kann Herr Kessler am Unfallort mit der Dokumentation der Daten beginnen – und das an jedem Wochentag rund um die Uhr in Berlin und der näheren Region. Ist also ein Kfz Sachverständiger bei einem Autounfall in Berlin gefragt, sollten Sie nicht zögern, sich umgehend mit dem IBK Ingenieurbüro telefonisch in Verbindung zu setzen. Die Kosten für die Gutachtenerstellung werden im Übrigen bei Fremdverschulden von den Versicherungsgesellschaften nach geltendem Recht übernommen.

FAQ - Im Falle eines Unfalles ergeben sich viele Fragen.

Wir haben hier die häufigsten Fragen zusammengefasst. Sollten Sie Fragen haben, die hier nicht beantwortet werden, können Sie sich gern an uns wenden.

  1. Ich hatte einen Unfall, was soll ich tun?

    Sofern Sie unverschuldet mit Ihrem Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, sollten Sie im eigenen Interesse unbedingt folgende Punkte beachten:
    Notieren Sie die Daten des Unfallverursachers:
    Name, Kfz-Kennzeichen, Versicherungsnummer.

    Wählen Sie einen Kfz-Sachverständigen ihres Vertrauens.
    Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen. Dies gilt selbst dann, wenn die Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen gewählt hat. Die Kosten für das Gutachten sind erstattungspflichtig. Im Falle eines Bagatellschadens (Schadenhöhe liegt nicht höher als 750,00 €) ist ein Gutachten in den häufigsten Fällen nicht nötig. Als Schadensnachweis ist hier meistens der Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt ausreichend.

  2. Steht es mir frei, welchen Kfz-Sachverständigen ich wähle?

    Grundsätzlich steht es Ihnen im Falle eines unverschuldeten Unfalles frei, an welchen Kfz-Sachverständigen Sie sich wenden. Es kommt häufig vor, dass Versicherungen einen eigens gewählten Kfz-Sachverständigen zur Begutachtung des Schadens bestellen. Der Geschädigte muss dies aber keinesfalls akzeptieren und hat das Recht jeden freien Kfz-Sachverständigen für die Erstellung des Schadengutachtens zu wählen.

  3. Wer kommt für die Kosten des Gutachters auf?

    Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. die eintretende Haftpflichtversicherung auch die Kosten des Kfz-Sachverständigen, da nach ständiger und gültiger Rechtsprechung des BGH die Kosten für ein Gutachten zum Schaden zählen, der dem Geschädigten zu ersetzen ist.

  4. Reicht es nicht aus, wenn die Versicherung des Unfallgegners einen eigenen Kfz-Sachverständigen mit der Schadensfeststellung beauftragt?

    Der Geschädigte ist gut beraten, wenn er immer auf Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen besteht. Der Sachverständige der Versicherungsgesellschaft arbeitet schließlich bei der Versicherung, die den Schaden letztlich zu bezahlen hat. Der Geschädigte sollte daher einen Sachverständigen seines Vertrauens beauftragen, der sicherstellt, daß auch Wertminderung, Nutzungsausfall, Restwert neben dem reinen Blechschaden richtig ermittelt werden.


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