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Kfz Schadenabwicklung in Berlin

Erfolgreiche Schadenabwicklung nach einem Kfz Unfall

Kommt es nach einem Kfz Unfall oberhalb der Bagatellgrenze von 750,00 Euro zu einer notwendigen Abwicklung des entstandenen Schadens mit dem Unfallgegner respektive mit seiner Versicherung, ist in jedem Fall ein qualifiziertes Kfz Unfallgutachten eines unabhängigen Gutachters ratsam. Das gilt vor allem dann, wenn ein nachweisliches Fremdverschulden vorliegt, für das die Kfz Versicherung des Verursachers einstehen muss. Denn dann können Sie den Gutachter selbsttätig auswählen, was Ihnen durchaus zum Vorteil gereichen wird, da der Sachschaden an Ihrem Fahrzeug wertneutral und doch in Ihrem Interesse ermittelt wird. Steht demnach für Sie eine Kfz Schadenabwicklung in Berlin oder der Region an, sollten Sie dementsprechend einen Kfz Sachverständigen und Unfallgutachter bestimmen, wie Sie ihn in dem Diplom Ingenieur Jörn Kessler vorfinden werden.

Beschleunigen Sie die Kfz Schadenabwicklung

Für eine schnelle Kfz Schadenabwicklung sind folgendermaßen ein unabhängiges und doch vertrauenswürdiges Gutachten, wie auch eine Reparaturkalkulation angezeigt, die von den Versicherungsgesellschaften umgehend anerkannt wird. Dabei genießen Sie, wenn das IBK Ingenieurbüro aus Berlin und damit Herrn Jörn Kessler mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragen, zahlreiche Vorteile. Ist es nämlich für Sie von Bedeutung, dass innerhalb von 24 Stunden das Schadengutachten der Versicherung oder die Reparaturkalkulation der Werkstatt vorliegt, dürfen Sie ebenso auf die Zuverlässigkeit vertrauen, wie auch eine Aufnahme der Daten binnen 30 Minuten nach Auftragserteilung für Berlin direkt vor Ort geschehen kann. Damit beschleunigen Sie die Kfz Schadenabwicklung immens, wobei für Sie keinerlei Kosten für das Gutachten entstehen, da im Falle eines Fremdverschuldens die Kfz Haftpflicht des Verursachers diese übernimmt.

FAQ - Im Falle eines Unfalles ergeben sich viele Fragen.

Wir haben hier die häufigsten Fragen zusammengefasst. Sollten Sie Fragen haben, die hier nicht beantwortet werden, können Sie sich gern an uns wenden.

  1. Ich hatte einen Unfall, was soll ich tun?

    Sofern Sie unverschuldet mit Ihrem Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, sollten Sie im eigenen Interesse unbedingt folgende Punkte beachten:
    Notieren Sie die Daten des Unfallverursachers:
    Name, Kfz-Kennzeichen, Versicherungsnummer.

    Wählen Sie einen Kfz-Sachverständigen ihres Vertrauens.
    Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen. Dies gilt selbst dann, wenn die Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen gewählt hat. Die Kosten für das Gutachten sind erstattungspflichtig. Im Falle eines Bagatellschadens (Schadenhöhe liegt nicht höher als 750,00 €) ist ein Gutachten in den häufigsten Fällen nicht nötig. Als Schadensnachweis ist hier meistens der Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt ausreichend.

  2. Steht es mir frei, welchen Kfz-Sachverständigen ich wähle?

    Grundsätzlich steht es Ihnen im Falle eines unverschuldeten Unfalles frei, an welchen Kfz-Sachverständigen Sie sich wenden. Es kommt häufig vor, dass Versicherungen einen eigens gewählten Kfz-Sachverständigen zur Begutachtung des Schadens bestellen. Der Geschädigte muss dies aber keinesfalls akzeptieren und hat das Recht jeden freien Kfz-Sachverständigen für die Erstellung des Schadengutachtens zu wählen.

  3. Wer kommt für die Kosten des Gutachters auf?

    Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. die eintretende Haftpflichtversicherung auch die Kosten des Kfz-Sachverständigen, da nach ständiger und gültiger Rechtsprechung des BGH die Kosten für ein Gutachten zum Schaden zählen, der dem Geschädigten zu ersetzen ist.

  4. Reicht es nicht aus, wenn die Versicherung des Unfallgegners einen eigenen Kfz-Sachverständigen mit der Schadensfeststellung beauftragt?

    Der Geschädigte ist gut beraten, wenn er immer auf Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen besteht. Der Sachverständige der Versicherungsgesellschaft arbeitet schließlich bei der Versicherung, die den Schaden letztlich zu bezahlen hat. Der Geschädigte sollte daher einen Sachverständigen seines Vertrauens beauftragen, der sicherstellt, daß auch Wertminderung, Nutzungsausfall, Restwert neben dem reinen Blechschaden richtig ermittelt werden.


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