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Kfz Schadengutachten in Berlin erstellen lassen

Die Notwendigkeit eines unabhängigen Schadengutachtens

Um eine schnelle Abwicklung bei einer Kfz Schadenregulierung zu erwirken, sollten Sie ein Kfz Schadengutachten in Berlin erstellen lassen, das von einem fachlich und verbandlich anerkannten Kfz Gutachter stammt. Ein solch qualifiziertes Gutachten zu einem Kfz Unfall, ist das A und O für ein schnelles Procedere in Bezug auf Ihre Regressansprüche. Eine lange Bearbeitungszeit von Seiten der Versicherungsgesellschaften ist insofern nicht unbedingt wünschenswert, da die Kosten für eine Reparatur das eigene Budget unnötig für einen gewissen Zeitraum über Gebühr belasten. Die Notwendigkeit eines unabhängigen Schadengutachtens steht dabei also außer Frage und somit ist es ganz in Ihrem Sinne, wenn eine rasche Schadenregulierung erfolgt. Sie können jedoch dabei den Abwicklungsprozess beschleunigen. Dahingehend nämlich, indem Sie einen Kfz Gutachter beauftragen, der praktisch von der ersten Stunden nach dem eigentlichen Unfall vor Ort mit der Dokumentation und der Aufnahme der Unfall- und Schadendaten beginnt.

Jörn Kessler, Diplom-Ingenieur und Kfz Sachverständiger in Berlin

Jörn Kessler, Diplom-Ingenieur und Kfz Sachverständiger in Berlin, steht Ihnen dabei zuverlässig zur Seite – und das rund um die Uhr und bereits innerhalb von rund 30 Minuten nach telefonischer Auftragserteilung. Des Weiteren können auf dieser Basis ein Kfz Unfallgutachten und eine Reparaturkalkulation binnen 24 Stunden erstellt werden, welche direkt vom IBK-Sachverständigenbüro aus an die Versicherung des Unfallverursachers oder an einen Rechtsanwalt versendet werden. Sie erreichen, wenn Sie ein Kfz Gutachten in Berlin erstellen lassen wollen, das Ingenieurbüro Kessler für Kfz Schadengutachten und Bewertungen unter der Festnetznummer: 030 – 707 119 72, wie auch mobil unter: 0170 – 484 23 68.

FAQ - Im Falle eines Unfalles ergeben sich viele Fragen.

Wir haben hier die häufigsten Fragen zusammengefasst. Sollten Sie Fragen haben, die hier nicht beantwortet werden, können Sie sich gern an uns wenden.

  1. Ich hatte einen Unfall, was soll ich tun?

    Sofern Sie unverschuldet mit Ihrem Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, sollten Sie im eigenen Interesse unbedingt folgende Punkte beachten:
    Notieren Sie die Daten des Unfallverursachers:
    Name, Kfz-Kennzeichen, Versicherungsnummer.

    Wählen Sie einen Kfz-Sachverständigen ihres Vertrauens.
    Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen. Dies gilt selbst dann, wenn die Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen gewählt hat. Die Kosten für das Gutachten sind erstattungspflichtig. Im Falle eines Bagatellschadens (Schadenhöhe liegt nicht höher als 750,00 €) ist ein Gutachten in den häufigsten Fällen nicht nötig. Als Schadensnachweis ist hier meistens der Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt ausreichend.

  2. Steht es mir frei, welchen Kfz-Sachverständigen ich wähle?

    Grundsätzlich steht es Ihnen im Falle eines unverschuldeten Unfalles frei, an welchen Kfz-Sachverständigen Sie sich wenden. Es kommt häufig vor, dass Versicherungen einen eigens gewählten Kfz-Sachverständigen zur Begutachtung des Schadens bestellen. Der Geschädigte muss dies aber keinesfalls akzeptieren und hat das Recht jeden freien Kfz-Sachverständigen für die Erstellung des Schadengutachtens zu wählen.

  3. Wer kommt für die Kosten des Gutachters auf?

    Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. die eintretende Haftpflichtversicherung auch die Kosten des Kfz-Sachverständigen, da nach ständiger und gültiger Rechtsprechung des BGH die Kosten für ein Gutachten zum Schaden zählen, der dem Geschädigten zu ersetzen ist.

  4. Reicht es nicht aus, wenn die Versicherung des Unfallgegners einen eigenen Kfz-Sachverständigen mit der Schadensfeststellung beauftragt?

    Der Geschädigte ist gut beraten, wenn er immer auf Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen besteht. Der Sachverständige der Versicherungsgesellschaft arbeitet schließlich bei der Versicherung, die den Schaden letztlich zu bezahlen hat. Der Geschädigte sollte daher einen Sachverständigen seines Vertrauens beauftragen, der sicherstellt, daß auch Wertminderung, Nutzungsausfall, Restwert neben dem reinen Blechschaden richtig ermittelt werden.


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