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Kfz Unfallgutachten

Schnelle Schadenregulierung mit qualifiziertem Gutachten

Ein neutrales und doch interessengelagertes Kfz Unfallgutachten ist eine Grundvoraussetzung für die Abwicklung eines Kfz Sachschadens, um einen prompten finanziellen Ausgleich der entstandenen Kosten zu erwirken. Die Zeit und auch die Nachvollziehbarkeit eines Unfallgutachtens haben damit eine zentrale Rolle inne, damit eine Regulierung umgehend stattfinden kann. Besonders wenn ein eindeutiges Fremdverschulden vorliegt, sollte es Ihr Belang sein, dass Sie nicht allzu lange auf den Kosten für eine Reparatur oder die Neuanschaffung eines Kfz sitzen bleiben. Insofern sollten Sie auf ein Kfz Unfallgutachten eines versierten, zertifizierten und weitreichend anerkannten Kfz Schadengutachters setzen, wie Sie ihn in Diplom-Ingenieur Jörn Kessler vorfinden. Dank seiner Erfahrungen und seinen Sachkenntnissen hinsichtlich der technischen und rechtlichen Darstellung eines Kfz Sachschadens, erhalten Sie auf Wunsch innerhalb von 24 Stunden ab dem Zeitpunkt der Datenaufnahme ein verwertbares und glaubwürdiges Unfallgutachten, das vom IBK Sachverständigenbüro in Berlin an die Versicherung des Unfallverursachers, an einen Rechtsanwalt oder an eine Kfz Werkstatt weitergereicht wird.

Sie erreichen das IBK Ingenieurbüro Kessler rund um die Uhr

Die Aufnahme der relevanten Daten kann sogar vor Ort stattfinden – und das innerhalb von rund 30 Minuten für die Berliner Region. Doch was ist mit den Kosten für das Gutachten und was gilt es noch zu beachten, wenn Sie ein qualifiziertes Kfz Unfallgutachten in Berlin unter der Regie von Herrn Jörn Kessler anvisieren? Dahingehend sei betont, dass Sie bei Fremdverschulden grundsätzlich einen zertifizierten Kfz Unfallguter frei bestimmen können. Die Erstellungskosten für das Kfz Schadengutachten werden in diesem Fall dann vollumfänglich von der Kfz Haftpflichtversicherung des Verursachers übernommen. Sie erreichen das IBK Ingenieurbüro Kessler rund um die Uhr unter den Berliner Festnetznummer: 030 - 707 119 72.

FAQ - Im Falle eines Unfalles ergeben sich viele Fragen.

Wir haben hier die häufigsten Fragen zusammengefasst. Sollten Sie Fragen haben, die hier nicht beantwortet werden, können Sie sich gern an uns wenden.

  1. Ich hatte einen Unfall, was soll ich tun?

    Sofern Sie unverschuldet mit Ihrem Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, sollten Sie im eigenen Interesse unbedingt folgende Punkte beachten:
    Notieren Sie die Daten des Unfallverursachers:
    Name, Kfz-Kennzeichen, Versicherungsnummer.

    Wählen Sie einen Kfz-Sachverständigen ihres Vertrauens.
    Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen. Dies gilt selbst dann, wenn die Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen gewählt hat. Die Kosten für das Gutachten sind erstattungspflichtig. Im Falle eines Bagatellschadens (Schadenhöhe liegt nicht höher als 750,00 €) ist ein Gutachten in den häufigsten Fällen nicht nötig. Als Schadensnachweis ist hier meistens der Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt ausreichend.

  2. Steht es mir frei, welchen Kfz-Sachverständigen ich wähle?

    Grundsätzlich steht es Ihnen im Falle eines unverschuldeten Unfalles frei, an welchen Kfz-Sachverständigen Sie sich wenden. Es kommt häufig vor, dass Versicherungen einen eigens gewählten Kfz-Sachverständigen zur Begutachtung des Schadens bestellen. Der Geschädigte muss dies aber keinesfalls akzeptieren und hat das Recht jeden freien Kfz-Sachverständigen für die Erstellung des Schadengutachtens zu wählen.

  3. Wer kommt für die Kosten des Gutachters auf?

    Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. die eintretende Haftpflichtversicherung auch die Kosten des Kfz-Sachverständigen, da nach ständiger und gültiger Rechtsprechung des BGH die Kosten für ein Gutachten zum Schaden zählen, der dem Geschädigten zu ersetzen ist.

  4. Reicht es nicht aus, wenn die Versicherung des Unfallgegners einen eigenen Kfz-Sachverständigen mit der Schadensfeststellung beauftragt?

    Der Geschädigte ist gut beraten, wenn er immer auf Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen besteht. Der Sachverständige der Versicherungsgesellschaft arbeitet schließlich bei der Versicherung, die den Schaden letztlich zu bezahlen hat. Der Geschädigte sollte daher einen Sachverständigen seines Vertrauens beauftragen, der sicherstellt, daß auch Wertminderung, Nutzungsausfall, Restwert neben dem reinen Blechschaden richtig ermittelt werden.


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