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Kostenerstattung bei Kfz Gutachten

Gutachterkosten können übernommen werden

Liegt der Fall klar auf der Hand, dass bei einem Kfz Unfall ein nachweisliches Fremdverschulden vorliegt, sollten Sie ab der ersten Minute richtig agieren. Denn letzten Endes geht es ja um Ihre berechtigten Ansprüche bezüglich der Kostenübernahmen für die Reparatur Ihres Fahrzeugs und die Erstattung der Gutachterkosten. Zwar übernimmt die Versicherung des Verursachers auch die Kosten des beauftragten Gutachters, doch sollten Sie bei der Wahl des Kfz Sachverständigen darauf achten, dass es sich um einen zertifizierten und verbandsgeprüften Sachverständigen handelt, damit die Versicherungsgesellschaft keine Beanstandungen hat. Jörn Kessler, Kfz Sachverständiger und Werkstoffprüfer in Berlin und der Region, steht Ihnen dabei in vielen Belangen der Schadenregulierung hilfreich zur Seite. So können Sie u.a. auf einen Vor-Ort-Service zurückgreifen, damit der schadenrelevante Sachverhalt ohne zeitlichen Verlust sogleich aufgenommen werden kann.

Kfz Schadengutachten und Bewertungen

Innerhalb von 30 Minuten nach Beauftragung über das IBK Ingenieurbüro kann Herr Kessler mit seiner Sachverständigenarbeit beginnen – und das rund um die Uhr und an jedem Ort innerhalb Berlins. Daraufhin wird nach 24 Stunden ein qualifiziertes Kfz Schadengutachten vorliegen, ganz wie auch eine nachvollziehbare Reparaturkalkulation zur Übergabe an die Kfz Versicherung des Verursachers zur Verfügung stehen wird. Die Kostenerstattung bei Kfz Gutachten bleibt also bei Fremdverschulden davon unberührt. Doch überzeugen Sie sich am besten selbst von den besonderen Serviceleistungen der IBK Ingenieurbüros in Berlin-Reinickendorf und Berlin-Tegel, indem Sie sich die Empfehlungen und Erfahrungsberichte durchlesen. Sie erreichen das IBK Ingenieurbüro für Kfz Schadengutachten und Bewertungen jederzeit unter der Berliner Rufnummer 030-707 119 72, wie auch mobil unter 0170-484 23 68.

FAQ - Im Falle eines Unfalles ergeben sich viele Fragen.

Wir haben hier die häufigsten Fragen zusammengefasst. Sollten Sie Fragen haben, die hier nicht beantwortet werden, können Sie sich gern an uns wenden.

  1. Ich hatte einen Unfall, was soll ich tun?

    Sofern Sie unverschuldet mit Ihrem Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, sollten Sie im eigenen Interesse unbedingt folgende Punkte beachten:
    Notieren Sie die Daten des Unfallverursachers:
    Name, Kfz-Kennzeichen, Versicherungsnummer.

    Wählen Sie einen Kfz-Sachverständigen ihres Vertrauens.
    Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen. Dies gilt selbst dann, wenn die Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen gewählt hat. Die Kosten für das Gutachten sind erstattungspflichtig. Im Falle eines Bagatellschadens (Schadenhöhe liegt nicht höher als 750,00 €) ist ein Gutachten in den häufigsten Fällen nicht nötig. Als Schadensnachweis ist hier meistens der Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt ausreichend.

  2. Steht es mir frei, welchen Kfz-Sachverständigen ich wähle?

    Grundsätzlich steht es Ihnen im Falle eines unverschuldeten Unfalles frei, an welchen Kfz-Sachverständigen Sie sich wenden. Es kommt häufig vor, dass Versicherungen einen eigens gewählten Kfz-Sachverständigen zur Begutachtung des Schadens bestellen. Der Geschädigte muss dies aber keinesfalls akzeptieren und hat das Recht jeden freien Kfz-Sachverständigen für die Erstellung des Schadengutachtens zu wählen.

  3. Wer kommt für die Kosten des Gutachters auf?

    Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. die eintretende Haftpflichtversicherung auch die Kosten des Kfz-Sachverständigen, da nach ständiger und gültiger Rechtsprechung des BGH die Kosten für ein Gutachten zum Schaden zählen, der dem Geschädigten zu ersetzen ist.

  4. Reicht es nicht aus, wenn die Versicherung des Unfallgegners einen eigenen Kfz-Sachverständigen mit der Schadensfeststellung beauftragt?

    Der Geschädigte ist gut beraten, wenn er immer auf Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen besteht. Der Sachverständige der Versicherungsgesellschaft arbeitet schließlich bei der Versicherung, die den Schaden letztlich zu bezahlen hat. Der Geschädigte sollte daher einen Sachverständigen seines Vertrauens beauftragen, der sicherstellt, daß auch Wertminderung, Nutzungsausfall, Restwert neben dem reinen Blechschaden richtig ermittelt werden.


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