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Sachverständiger für Kfz Schäden in Berlin

Schnelle Schadenregulierung bei Kfz Sachschäden

Ereignet sich ein Kfz Unfall mit einem nicht zu vernachlässigenden Sachschaden, ist ein Unfallgutachten beziehungsweise ein Sachverständiger dafür gefragt, der nicht nur den Schaden begutachtet, sondern Sie zusätzlich bei der weiteren Abwicklung unterstützt und nach Möglichkeit die Prozesse bei der Regulierung beschleunigt. Schließlich geht es ja darum, dass Sie umgehend und damit ohne nennenswerte Zeitverzögerung an Ihr Geld kommen, das für die Reparatur oder die Neuanschaffung eines Kfz aufgewendet werden muss. Dies gilt natürlich insbesondere, wenn Sie nicht der Unfallverursacher sind und somit ein Fremdverschulden vorliegt. Frei nach dem Motto „Zeit ist Geld“ sollten Sie also einen zertifizierten Kfz Unfallgutachter beauftragen, der sogar noch innerhalb der nächsten halben Stunde nach dem Unfall vor Ort sein kann. In Berlin finden Sie in dem Diplom-Ingenieur Jörn Kessler genau jenen Kfz Sachverständigen aus Berlin, der die unfallrelevanten Daten schon nach rund 30 Minuten nach dem Geschehen aufnimmt – und das sogar an jedem Wochentag und rund um die Uhr.

Ihr Sachverständiger für Kfz Schäden in Berlin

Liegen sodann die Sachdaten vor, kann auf Ihren Wunsch hin ein qualifiziertes Gutachten erstellt werden, dass schon nach 24 Stunden an die Versicherung, an einen Rechtsanwalt oder an eine Kfz Werkstatt weitergeleitet wird. Ihr Sachverständiger für Kfz Schäden in Berlin, Herr Jörn Kessler, ist dabei für Sie ein Garant, dass eine schnelle Schadenregulierung bei Kfz Sachschäden vonstattengeht. Hinzu kommt der Umstand, dass die Kosten für das Gutachten bei Fremdverschulden von der Versicherung der Unfallverursachers übernommen werden muss und Sie dann auch noch obendrein frei in der Wahl des Gutachters sind. Ein Vorteil, den Sie nicht verabsäumen sollten!

FAQ - Im Falle eines Unfalles ergeben sich viele Fragen.

Wir haben hier die häufigsten Fragen zusammengefasst. Sollten Sie Fragen haben, die hier nicht beantwortet werden, können Sie sich gern an uns wenden.

  1. Ich hatte einen Unfall, was soll ich tun?

    Sofern Sie unverschuldet mit Ihrem Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, sollten Sie im eigenen Interesse unbedingt folgende Punkte beachten:
    Notieren Sie die Daten des Unfallverursachers:
    Name, Kfz-Kennzeichen, Versicherungsnummer.

    Wählen Sie einen Kfz-Sachverständigen ihres Vertrauens.
    Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen. Dies gilt selbst dann, wenn die Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen gewählt hat. Die Kosten für das Gutachten sind erstattungspflichtig. Im Falle eines Bagatellschadens (Schadenhöhe liegt nicht höher als 750,00 €) ist ein Gutachten in den häufigsten Fällen nicht nötig. Als Schadensnachweis ist hier meistens der Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt ausreichend.

  2. Steht es mir frei, welchen Kfz-Sachverständigen ich wähle?

    Grundsätzlich steht es Ihnen im Falle eines unverschuldeten Unfalles frei, an welchen Kfz-Sachverständigen Sie sich wenden. Es kommt häufig vor, dass Versicherungen einen eigens gewählten Kfz-Sachverständigen zur Begutachtung des Schadens bestellen. Der Geschädigte muss dies aber keinesfalls akzeptieren und hat das Recht jeden freien Kfz-Sachverständigen für die Erstellung des Schadengutachtens zu wählen.

  3. Wer kommt für die Kosten des Gutachters auf?

    Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. die eintretende Haftpflichtversicherung auch die Kosten des Kfz-Sachverständigen, da nach ständiger und gültiger Rechtsprechung des BGH die Kosten für ein Gutachten zum Schaden zählen, der dem Geschädigten zu ersetzen ist.

  4. Reicht es nicht aus, wenn die Versicherung des Unfallgegners einen eigenen Kfz-Sachverständigen mit der Schadensfeststellung beauftragt?

    Der Geschädigte ist gut beraten, wenn er immer auf Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen besteht. Der Sachverständige der Versicherungsgesellschaft arbeitet schließlich bei der Versicherung, die den Schaden letztlich zu bezahlen hat. Der Geschädigte sollte daher einen Sachverständigen seines Vertrauens beauftragen, der sicherstellt, daß auch Wertminderung, Nutzungsausfall, Restwert neben dem reinen Blechschaden richtig ermittelt werden.


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