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Unabhängiges Kfz Unfallgutachten in Berlin

Mit Unabhängigkeit und Sachkompetenz zum Erfolg

Kfz-Haftpflichtschäden, die durch Fremdverschulden bei einem Unfall an Ihrem Auto entstanden sind, bedeuten gemeinhin, dass Ihre berechtigen Ansprüche zur Regulierung des Schadens möglichst schnell einen vollumfänglichen finanziellen Ausgleich finden. Damit jedoch eine Kfz-Versicherungsgesellschaft die tatsächlich entstandenen Kosten anstandslos übernimmt, ist ein unabhängiges Kfz Unfallgutachten eines zertifizierten Sachverständigen unabdingbar. Dahingehend erstellt der verbandsgeprüfte Diplom-Ingenieur und Werkstoffprüfer Jörn Kessler ein unabhängiges Kfz Unfallgutachten in Berlin, damit Sie Ihre Rechte und Ansprüche bezüglich einer Kfz-Schadenregulierung verwirklicht sehen, ohne finanzielle Abstriche hinnehmen zu müssen. Sie profitieren aber auch noch von weiteren Dienstleistungen, wenn Sie sich für das Ingenieurbüro Kessler entscheiden, das für Sie ein unabhängiges Kfz Unfallgutachten in Berlin erstellt. Dazu zählt u.a. ein zuverlässiger Vor-Ort-Service, und das bedeutet für Sie nicht weniger, als dass die Aufnahme des Sachschadens innerhalb von 30 Minuten im Raum Berlin am Unfallort erfolgen kann – und das sogar rund um die Uhr.

Gutachtens bei einem Kfz Unfall binnen 24 Stunden möglich

Außerdem ist die Erstellung eines aussagekräftigen und unabhängigen Gutachtens bei einem Kfz Unfall binnen 24 Stunden möglich. Sodann liegt der Versicherungsgesellschaft das Unfallgutachten zur weiteren Bearbeitung vor. Damit dürfen Sie sich darauf einstellen, dass eine umgehende Regulierung und ein Kostenausgleich stattfinden werden. Bitte vergessen Sie nicht, dass Sie bei der Wahl eines Kfz Gutachters in Berlin unabhängig agieren können und die Kosten für das Schadengutachten selbst von der Versicherung des Verursachers übernommen werden, wenn ein Fremdverschulden vorliegt. Unter diesen Umständen haben Sie also keinerlei Kosten für ein unabhängiges Kfz Unfallgutachten in Berlin zu befürchten. Sie erreichen Ihren Kfz Sachverständigen Jörn Kessler in Berlin und dem näheren Umfeld unter den Nummer 030 - 707 119 72.

FAQ - Im Falle eines Unfalles ergeben sich viele Fragen.

Wir haben hier die häufigsten Fragen zusammengefasst. Sollten Sie Fragen haben, die hier nicht beantwortet werden, können Sie sich gern an uns wenden.

  1. Ich hatte einen Unfall, was soll ich tun?

    Sofern Sie unverschuldet mit Ihrem Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, sollten Sie im eigenen Interesse unbedingt folgende Punkte beachten:
    Notieren Sie die Daten des Unfallverursachers:
    Name, Kfz-Kennzeichen, Versicherungsnummer.

    Wählen Sie einen Kfz-Sachverständigen ihres Vertrauens.
    Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen. Dies gilt selbst dann, wenn die Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen gewählt hat. Die Kosten für das Gutachten sind erstattungspflichtig. Im Falle eines Bagatellschadens (Schadenhöhe liegt nicht höher als 750,00 €) ist ein Gutachten in den häufigsten Fällen nicht nötig. Als Schadensnachweis ist hier meistens der Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt ausreichend.

  2. Steht es mir frei, welchen Kfz-Sachverständigen ich wähle?

    Grundsätzlich steht es Ihnen im Falle eines unverschuldeten Unfalles frei, an welchen Kfz-Sachverständigen Sie sich wenden. Es kommt häufig vor, dass Versicherungen einen eigens gewählten Kfz-Sachverständigen zur Begutachtung des Schadens bestellen. Der Geschädigte muss dies aber keinesfalls akzeptieren und hat das Recht jeden freien Kfz-Sachverständigen für die Erstellung des Schadengutachtens zu wählen.

  3. Wer kommt für die Kosten des Gutachters auf?

    Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. die eintretende Haftpflichtversicherung auch die Kosten des Kfz-Sachverständigen, da nach ständiger und gültiger Rechtsprechung des BGH die Kosten für ein Gutachten zum Schaden zählen, der dem Geschädigten zu ersetzen ist.

  4. Reicht es nicht aus, wenn die Versicherung des Unfallgegners einen eigenen Kfz-Sachverständigen mit der Schadensfeststellung beauftragt?

    Der Geschädigte ist gut beraten, wenn er immer auf Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen besteht. Der Sachverständige der Versicherungsgesellschaft arbeitet schließlich bei der Versicherung, die den Schaden letztlich zu bezahlen hat. Der Geschädigte sollte daher einen Sachverständigen seines Vertrauens beauftragen, der sicherstellt, daß auch Wertminderung, Nutzungsausfall, Restwert neben dem reinen Blechschaden richtig ermittelt werden.


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